LR Schneemann
„Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen“
Interview mit Soziallandesrat Leonhard Schneemann zu aktuelle Themen im Bereich der Behindertenpolitik.
Im Arbeitsprogramm der Landesregierung wurde ein Chancengleichheitsgesetz angekündigt. Wann wird es dazu erste Entwürfe geben bzw. in welcher Phase befindet sich aktuell dieses Gesetz?
LR LEONHARD SCHNEEMANN: Aktuell befindet sich das Gesetz in der Abstimmung mit diversen Organisationen und Stakeholdern. Es ist also in Arbeit. Dazu kooperieren wir auch eng mit Interessensvertreterinnen und -vertretern.
Grundsätzlich soll das Burgenländische Chancengleichheitsgesetz insbesondere Menschen mit Behinderungen bei der Überwindung von Barrieren, die eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschweren, unterstützen sowie eine selbstbestimmte Lebensführung fördern. Außerdem soll das Gesetz zur Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft beitragen, einen barrierefreien Zugang zu Information und Kommunikation ermöglichen, die Mobilität von Menschen mit Behinderungen erleichtern bzw. fördern und Angehörige von Menschen mit Behinderungen entlasten.
Was sind die Zielsetzungen des Chancengleichheitsgesetzes?
Entsprechend der UN-Behindertenkonvention wollen wir auch deren Leitsatz mit „Mobil statt stationär“ nachkommen. Wir wollen Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen und sie auch dabei bestmöglich unterstützen, ein solches zu führen. Für alle Menschen mit Behinderung, die in den eigenen vier Wänden betreut werden können und wollen, soll das so lange wie möglich machbar sein.
In vielen Gesprächen haben wir die derzeitige Situation genau analysiert. Nun gilt es, Möglichkeiten der Verbesserung zu finden.
Welche Unterstützungen vonseiten des Landes gibt es im Behindertenbereich bzw. sind noch geplant?
Derzeit sind wir mit dem Angebot von Heilbehandlung über die orthopädische Versorgung und andere Hilfsmittel bis hin zu Unterstützungen bei Erziehung und Schulbildung, bei der beruflichen Eingliederung oder beim Lebensunterhalt, breit aufgestellt.
Dasselbe gilt auch bei der Unterbringung in Behinderteneinrichtungen, bei der Förderung und Betreuung durch Beschäftigung, der Integrationsbegleitung, der sozialen Rehabilitation für begünstigte Behinderte sowie der persönlichen Assistenz.
Doch natürlich werden und müssen wir das Angebot auf die aktuellen Bedürfnisse anpassen. Eine Aufwertung des Angebots ist uns mit der Etablierung der Servicestelle für Menschen mit Behinderung bereits gelungen. Und mit dem neuen Gesetz sind auch weitere Leistungen verknüpft und geplant.
Wie zufrieden sind Sie mit der Umsetzung von barrierefreien Infrastruktur- und Freizeiteinrichtungen?
Wir tun unser Bestes, um Menschen mit Behinderungen zu inkludieren. Gerade bei Freizeiteinrichtungen tut sich gerade einiges, zum Beispiel wurde erst kürzlich das Rohrer Moor barrierefrei umgestaltet.
Laut ÖZIV besteht „dringender Handlungsbedarf“ beim Thema „Persönliche Assistenz in der Freizeit“. Wie sehen Sie diese Problematik?
Wir kennen die Problematik und arbeiten gerade an einer Lösung. In die Ausarbeitung ist auch der ÖZIV involviert.
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