Flugrettung im Burgenland
Nun ist das Landesverwaltungsgericht am Zug

Rechtsanwalt Claus Casati (li.) erläuterte das Vergabeverfahren für die zwei Notarzthubschrauber-Standorte im Burgenland. | Foto: Uchann
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Nach einem Ausschreibungsverfahren stand für das Land Burgenland fest, dass künftig die Martin Flugrettung GmbH zwei Notarzthubschrauber-Standorte im Burgenland betreiben wird. Nun hat jedoch der unterlegenene Anbieter ÖAMTC, der bislang mit seinen Christophorus-Hubschraubern im Burgenland im Einsatz war, das Ergebnis des Vergabeverfahrens beim Landesverwaltungsgericht beeinsprucht.

BURGENLAND. Wie bereits berichtet ging die Martin Flugrettung GmbH des Salzburger Unternehmens Heli Austria als Erstgereihter des Vergabeverfahrens hervor. Ausgeschrieben waren sowohl ein neuer Notarzthubschrauber-Standort im Nordburgenland als auch der bestehende in Oberwart.

Der Christophorus Flugrettungsverein des ÖAMTC hat bislang den Notarzthubschrauber-Standort in Oberwart betrieben. | Foto: ÖAMTC
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„Fachliche und rechtliche Punkte“ beeinsprucht

Aufgrund von „fachlichen und rechtlichen Punkten“ im Vergabeverfahren – so ein Sprecher des ÖAMTC gegenüber der APA – wird diese Entscheidung beeinsprucht. Nun ist das Landesverwaltungsgericht am Zug, das binnen sechs Wochen eine Entscheidung treffen sollte.

„Haben korrekt gehandelt“

Rechtsanwalt Claus Casati, der das Vergabeverfahren geleitet hat, zeigt sich nicht überrascht. „Ein solcher Nachprüfungsantrag ist üblich. Das Gerichtsverfahren wird aber zeigen, dass wir das korrekt abgewickelt haben.“

„Keine politisch besetzte Jury“

Casati erläuterte vor Journalisten den genauen Prozess des Vergabeverfahrens – von der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt über die Prüfung der Eignung und Zuverlässigkeit der Bewerber bis zum Bewertungsergebnis der Vergabekommission. „Dabei handelte es sich um eine reine Fachjury, und keine politisch besetzte Jury“, so Casati.

Schnellere Inbetriebnahme des Standortes Nord

Ausschlaggebend für die Entscheidung gegen den ÖAMTC waren laut Casati neben dem Preiskriterium, dass die Martin Flugrettung den Standort im Nordburgenland schneller in Betrieb nehmen kann.  Bei den Kriterien Ausrückzeit - „da ging es aber nur um ein paar Sekunden“, so Casati – Personalkonzept und CO2-Verbrauch sei der ÖAMTC besser bewertet worden.

Flugrettung Martin klar voran

Bei der Gewichtung der einzelnenen Faktoren war der Preis mit 55 Prozent gegenüber den Qualitätskriterien mit 45 Prozent vorrangig. „In der Regel hat man bei Ausschreibungen ein Verhältnis von 80 Prozent Preis und 20 Prozent Qualität. Wir haben aber bei diesem Verfahren die Qualität besonders in den Vordergrund gestellt“, erklärte Casati. Das Ergebnis fiel jedenfalls klar zugunsten der Flugrettung Martin aus. „Da reden wir nicht von hauchdünn“, bekräftigte Casati.

Rechtsanwalt Claus Casati zeigt sich davon überzeugt, das die Entscheidung für die Flugrettung Martin vor dem Landesverwaltungsgericht halten wird. | Foto: Uchann
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Doskozil: „Objektives und transparentes Verfahren“

LH Hans Peter Doskozil wies darauf hin, dass ihm ein objektives und transparentes Vergabeverfahren wichtig sei. „Wir von der Landesregierung können und wollen auch nicht beeinflussen, wer beim Vergabeverfahren obsiegt“, so Doskozil. Er betonte gleichzeitig, dass der derzeitige Anbieter ÖAMTC stets ein verlässlicher Partner gewesen sei.

Unfälle in den „sozialen Medien aufgepoppt“

Zu Medienberichten über mehrere Unfälle bei Heli Austria, meinte Casati: „Das war kein Thema im Vergabeverfahen. Das ist in den sozialen Medien aufgepoppt. Und so weit ich weiß, betrifft dies weniger die Flugrettung, sondern Lastenflüge – und diese waren nicht Gegenstand der Ausschreibung.“
So seien im Prüfverfahren auch die Referenzen hinterfragt sowie die Zuverlässigkeit geprüft worden. Das Unternehmen betreibt außerdem bereits Flugrettungsstandorte in Oberösterreich, Tirol und Salzburg. Casati: „Wenn das in diesen drei Bundesländern problemlos funktioniert, warum soll es hier im Burgenland nicht funktionieren?“

Betreiber der neuen Hubschrauber-Standorte steht fest

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