Arbeiterkammer Burgenland
Ärger über Energiegutscheine der Bundesregierung

- "Personen, die zu viel verdienen, dürfen den Gutschein nicht einlösen“, warnt der AK-Konsumentschützer Mag. Christian Koisser.
- Foto: AK Burgenland
- hochgeladen von Franz Tscheinig
Als rasche Hilfe für jene, die besonders von der Teuerung betroffen sind, wurden 150 Euro-Gutscheine an Haushalte geschickt. Aufgrund zahlreicher Beschwerden in der AK-Konsumentenberatung werden die Zweifel, ob der Energiekosten-Bonus der Bundesregierung das geeignete Mittel ist, um die Teuerung abzufedern, immer lauter.
Viele Betroffene erhalten aus nicht nachvollziehbaren Gründen diese Unterstützung nicht. Oft wird diese Hilfe erst mit einer langen Verzögerung wirksam. „Andere Lösungen gäbe es viele, wenn die Politik nur wollte. Etwa das Einziehen eines Preisdeckels. Die Regierung könnte aber auch eine Sondersteuer auf gewisse Gewinne von Energieunternehmen einführen. Das würde den Strompreis insgesamt senken und den Menschen mehr als 150 Euro nach einem Hürdenlauf durch den Förderdschungel bringen“, fordert AK-Präsident Gerhard Michalitsch.
Eine Nordburgenländerin freute sich nach der Ankündigung der 150 Euro-Unterstützung. Doch nun kam das böse Erwachen. Sie ist Mieterin einer Wohnung und hat keinen eigenen Vertrag mit einem Stromlieferanten. Ihr Verbrauch wird über einen Subzähler ermittelt. „Ich muss meine Stromrechnungen aber genauso bezahlen. Und ich bin daher ebenso von der Teuerung betroffen wie alle anderen. Nur ich bekomme den Bonus nicht“, kann die Frau diese Unterscheidung nicht verstehen.
Eine andere Konsumentin hatte, um ihre betagte Mutter zu unterstützen, für diese den Stromliefervertrag geschlossen. Die Konsumentin hat daher zwei Verträge, erhält aber nur einen Bonus. Ihre Mutter schaut durch die Finger, da sie ja keinen eigenen Vertrag hat.
Für einen Mittelburgenländer sorgte wiederum die Ausgestaltung für Ärger. Er würde die Entlastung jetzt brauchen, erhielt von seinem Energieversorger aber die Auskunft, dass die Gutschrift nicht so schnell wirksam würde, erst mit der nächsten Jahresabrechnung 2023.
Bei anderen Beschwerden ging es darum, dass die Gutscheine erst gar nicht angekommen seien.
„Die Maßnahme ist in dieser Form alles andere als treffsicher. Viele, die eine Unterstützung dringend nötig haben, bleiben auf der Strecke, weil sie als Mieter keinen Vertrag mit einem Stromanbieter haben. Hier muss die Politik dringend nachbessern“, meint AK-Energieexpertin Mag.a Ines Lukic-Zjajo.
Wie kommen die Berechtigten zu Ihrem Geld? Ein kurzer Leitfaden hilft dabei:
„Sofern der Energiegutschein mit der Post angekommen ist und ein Vertrag mit einem Stromlieferanten besteht ist noch zu beachten, dass die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Personen, die zu viel verdienen, dürfen den Gutschein nicht einlösen“, warnt der AK-Konsumentschützer Mag. Christian Koisser. Die Grenzwerte: Ein Jahreseinkommen von 55.000 Euro für Einzelpersonen, 110.000 für Haushalte mit mehreren Personen. Das maßgebliche Einkommen ist beispielsweise auf dem Bescheid des Finanzamts nach der Arbeitnehmerveranlagung ersichtlich.
Der Gutschein kann postalisch mit dem beiliegenden Rückantwortkuvert beantragt werden. Elektronisch kann der Gutschein auf der Homepage energiekostenausgleich.gv.at eingelöst werden. Dazu braucht man die (oft schwer leserliche) Zählpunktnummer (auf der Jahresabrechnung oder auf dem Zähler zu finden).
Was ist zu tun, wenn der Gutschein nicht angekommen ist?
Zwischen 1. Juli und 31. August kann ein neuer Gutschein entweder telefonisch unter 050 233 798 oder auf der Homepage www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich angefordert werden.
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.