AK Burgenland
AK-Wahl: Wahlrecht nutzen, mitwählen und mitbestimmen
Vom Wahlrecht gebrauch machen: Bei der AK-Wahl zählt jede Stimme, und jede im Burgenland angestellten Person ist wahlberechtigt - noch bis 23. April.
BURGENLAND. Jetzt zählt jede Stimme! Wer wählt, stärkt die Arbeiterkammer: „Die AK Burgenland tritt für die Rechte der arbeitenden Menschen ein – egal ob beim Arbeitgeber, vor Gericht oder in der Politik. Damit das auch in Zukunft so bleibt, braucht es viele Menschen, die ihre Stimme bei der AK-Wahl abgeben. Diese Woche gibt es noch die Chance seine Stimme abzugeben“, erklärt AK-Präsident Gerhard Michalitsch.
Briefwahl bequem von zu Hause aus
Noch bis 23. April 2024 haben burgenländische Arbeitnehmer:innen die Chance, ihre Stimme bei der AK-Wahl abzugeben. Die Wahl geht ganz einfach: Der Großteil der Wahlberechtigten hat ihre Briefwahlkarten per Post bereits zugeschickt bekommen und kann ganz bequem von zu Hause ihre Stimmen abgeben. Briefwähler:innen haben aber auch die Möglichkeit einer persönlichen Stimmabgabe und zwar in einem der sieben Wahllokale des Allgemeinen Wahlsprengels jeweils in den AK-Bezirksstellen und in Mattersburg im BFI-Servicebüro.
Gewählt werden kann aber auch in einem der rund 400 Wahllokale in verschiedenen burgenländischen Betrieben. Alle jene, die in Betriebssprengel wahlberechtigt sind, haben Wahlorte und Wahlzeiten bereits zugeschickt bekommen.
Alle Arbeitnehmer:innen wahlberechtigt
Michalitsch: „Bei der AK-Wahl ist die Wahlberechtigung NICHT an die österreichische Staatsbürgerschaft gebunden. Das heißt, egal woher der Beschäftigte kommt, sobald er ein Arbeitsverhältnis im Burgenland hat, kann er wählen. Gewählt werden kann bereits im Alter von 15 Jahren!“
Alle Informationen zur AK-Wahl 2024 und die Öffnungszeiten der Wahllokale in den Bezirken gibt es auch unter https://bgld.arbeiterkammer.at/wahl
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