Rechtsschutzbilanz
Arbeiterkammer erstritt 14 Millionen Euro
Auch im vergangenen Jahr konnten sich die Rechtsschutz Experten der Arbeiterkammer über mangelnde Arbeit nicht beklagen.
EISENSTADT. Die Zahlen sprechen für sich: So wurden im Jahr 2018 insgesamt 42.839 Beratungen und 2.159 Vertretungen durchgeführt. Dabei wurden 14 Millionen Euro für die AK-Mitglieder erreicht.
„Hinter dieser Zahlen stehen aber Menschen, die betrogen wurden, einen Schicksalsschlag erlitten haben oder deren Arbeitgeber insolvent sind“, sagte AK-Präsident Gerhard Michalitsch.
Hotel- und Gastgewerbe
Das Ranking der Problembranchen führt das Hotel- und Gastgewerbe an, wie Doris Graser-Kern, Leiterin AK-Arbeitsrecht, erläuterte. Als Beispiel nannte sie den Fall einer jungen Küchenhilfe. Als sich die Frau – sie war bereits mehr als ein Jahr beschäftigt – in der Arbeit eine Verletzung zuzog und arbeitsunfähig wurde, musste sie feststellen, dass sie gar nicht bei der Gebietskrankenkasse gemeldet war.
Kein Urlaubsgeld, kein Weihnachtsgeld
„Vereinbart war eine Arbeitszeit von 30 Stunden in der Woche. Sechs Euro netto erhielt sie für jede geleistete Stunden – kein Urlaubsgeld, kein Weihnachtsgeld, keinen Lohn, wenn sie im Urlaub war und keine Entgeltfortzahlung im Krankenstand“, so Graser-Kern.
Nachdem der Arbeitgeber das Dienstverhältnis ohne Nachmeldung bei der Gebietskrankenkasse und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendete, wandte sich die Frau an die Arbeiterkammer. Sie erhielt schließlich eine Nachzahlung in der Höhe von 6.000 Euro.
Beschäftigte haben Angst
Graser-Kern wies darauf hin, dass viele Arbeitnehmer erst nach Beendigung des Dienstverhältnisses die AK um Hilfe bitten. „Aus Angst um ihren Arbeitsplatz verzichten die Beschäftigten oftmals auf rechtliche Schritte und viel Geld.“
Die AK-Juristin rät, alle Unterlagen sorgfältig aufzuheben und auch die Arbeitszeiten genau zu dokumentieren. Dabei hilft die AK-Zeitspeicher-App.
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