Arbeiterkammer Burgenland
"Kein gesetzlicher Anspruch auf Hitzefrei"

- "Hitzefrei gibt es grundsätzlich nicht. Der Arbeitgeber muss allerdings Maßnahmen treffen, um die Temperaturen zu senken", informiert AK-Arbeitnehmerschutzexperte Alfred Hillinger
- Foto: Arbeiterkammer Burgenland
- hochgeladen von Franz Tscheinig
Hohe Temperaturen bergen Gefahren für Arbeitnehmer – vor allem für jene am Bau. Eine gesetzliche Grundlage für Hitzefrei besteht nicht. Jedoch hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht.
BURGENLAND. Temperaturen jenseits der 30 Grad bringen viele Arbeitnehmer gehörig ins Schwitzen. Dazu ist der heurige Sommer kein gewöhnlicher: Die Corona-Krise und das Tragen von Schutzmasken sorgen für eine Extremsituation. Doch hitzefrei gibt es grundsätzlich trotzdem nicht, darauf besteht kein gesetzlicher Anspruch. „Der Arbeitgeber muss allerdings Maßnahmen treffen, um die Temperaturen zu senken. Am Bau können Arbeiter bei über 32,5 °C im Schatten gemäß dem Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz hitzefrei bekommen“, erklärt AK-Arbeitnehmerschutzexperte Alfred Hillinger.
Bis zu 70 Prozent weniger Arbeitsleistung bei Hitze
Die Arbeitsleistung kann bei extrem sommerlichen Temperaturen um bis zu 70 Prozent sinken. Gleichzeitig leidet die Arbeitsqualität und die Fehlerhäufigkeit sowie das Unfallrisiko steigen.
Dennoch muss auch an heißen Tagen die Arbeitsleistung erbracht werden. Doch: „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, in Arbeitsräumen für raumklimatische Verhältnisse zu sorgen, die dem menschlichen Organismus angemessen sind. Das sieht das Arbeitnehmerschutzgesetz vor“, versichert Hillinger.
Kein Recht auf Klimaanlage
Bei Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung, wie beispielsweise Büroarbeiten, hat die Raumtemperatur generell zwischen 19° C und 25° C zu betragen. Ein Recht auf eine Klimaanlage gibt es aber nicht. Dafür gilt es sämtliche Maßnahmen auszuschöpfen, die die Temperatur senken wie etwa nächtliches Lüften, Beschattung, Bereitstellung von Ventilatoren und alkoholfreien Getränken.
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