Ab 1. September
Ungarn verschärft seine Einreisebestimmungen
Mit 1. September treten aufgrund der COVID-Situation neue Bestimmungen bei der Einreise nach Ungarn in Kraft.
BURGENLAND/UNGARN. Nicht ungarische Staatsbürger dürfen, ausgenommen die im Gesetz bestimmten Ausnahmen, nicht auf das Gebiet von Ungarn einreisen. Anträge für die Ausnahme können in ungarischer oder englischer Sprache ausschließlich auf elektronischem Weg bei den ungarischen Polizeibehörden gestellt werden.
Für den internationalen Transitverkehr sowie für den internationalen Personen- und Güterverkehr steht ab diesem Zeitpunkt ausschließlich der Autobahngrenzübergang A4 in Nickelsdorf zur Verfügung.
Negative Corona-Tests
Grundsätzlich müssen alle Einreisende nach Ungarn in eine 14-tägige Quarantäne, oder sie legen innerhalb von fünf Tagen zwei negative Corona-Tests vor, die aber in einem Abstand von mindestens 48 Stunden erfolgen müssen. Diese Tests können nur in Ungarn gemacht werden und sind aus der eigenen Tasche zu bezahlen.
Ausnahmen für Berufspendler
Ausgenommen davon sind Tagespendler, die maximal 30 Kilometer von der Grenze entfernt leben und maximal 30 Kilometer von der Grenze entfernt arbeiten. Sie dürfen für die Dauer von maximal 24 Stunden einreisen. Allerdings soll es noch weitere Gespräche des Außen- und Innenministeriums mit Ungarn geben, um einerseits diese Entfernung auszuweiten und andererseits den Zeitraum zu verlängern, um auch Ärzten und anderen Berufsgruppen mit 24-Stunden-Schichten das Pendeln zu ermöglichen.
Laut ÖGB Burgenland sind Wochenpendler – anders als im Frühjahr – nicht mehr ausgenommen.
Weitere Ausnahmen
Ausgenommen von dieser Regelung sind laut Aussendung des Landes Burgenland voraussichtlich
- Militärkonvois
- Geschäftsreisen für Handelsunternehmen mit Standorten in Österreich und Ungarn
- Durchreise (Transit) über dafür vorgesehene Korridore für alle Nationen ohne eine Zeiteinschränkung. Im Burgenland ist nur der Grenzübergang Nickelsdorf Autobahn für die internationale Durchreise geöffnet. Pausen dürfen in Ungarn nur an den dafür vorgesehenen Örtlichkeiten (Raststationen) gemacht werden.
- Sportveranstaltungen unter Einhaltung von strengen Regeln
- diplomatische und offizielle Reisen
- Einreise aufgrund von Sondergenehmigung
Öffnungszeiten der Grenzübergänge:
- St. Margarethen: 05.00 – 19.00 Uhr
- Andau und Nickelsdorf Bundesstraße: 05.00 – 21.00 Uhr
- Nickelsdorf A4, Pamhagen, Klingenbach, Deutschkreutz, Rattersdorf, Schachendorf, Heiligenkreuz: 00.00 – 24.00 Uhr
Verzweifelte Pendler
Beim ÖGB Burgenland laufen seit der Früh die Telefon heiß. Viele Pendler sind verzweifelt. „Wochenpendler sind in Österreich und haben keine Möglichkeit, die geforderten Tests in Österreich zu machen. Tagespendler wissen nicht, wie es ab morgen wieterghet. Aber auch Betriebe im Burgenland sind verzweifelt und wissen nicht, ob ungarische Mitarbeiter ab morgen zur Arbeit kommen können“, schildert Bertold Dallos, Projektleiter der ungarisch-sprachigen Beratung des ÖGB Burgenland.
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