Ab dem 1. November
Winterreifenpflicht: Reifenwechsel nicht vergessen
Die gesetzliche Winterreifenpflicht bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen gilt von 1. November bis 15. April. Danach kann wieder mit Sommerreifen gefahren werden. Auf den ersten Blick sehen alle Reifen gleich aus. Bei den Reifenarten gibt es jedoch große Unterschiede. Winterreifen Winterreifen von Pkw und Lkw bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t müssen eine Profiltiefe von mindestens 4 mm bei Radialreifen (häufigste Reifenbauart) und 5 mm bei Diagonalreifen aufweisen. Neben...