Nussdorf & Heiligenstadt
Noch bis 16. Februar Einsicht zur Umwidmung
Noch bis 16. Februar gibt es die Möglichkeit, ein Auge auf die Umwidmungspläne in Nussdorf und Heiligenstadt zu werfen. Betroffene können dabei auch Stellungnahmen abgeben.
WIEN/DÖBLING. Wie bereits mehrfach berichtet, gibt es derzeit Pläne für eine größer angelegte Flächenumwidmung in Heiligenstadt und Nussdorf. Allein in letzterem sind davon hunderte Liegenschaften betroffen.
Konkret geht es darum, dass die Bauobergrenzen nach unten revidiert werden. Nach einer möglichen Änderung kann also nicht mehr in so großen Ausmaß um- und neugebaut werden. Aufstockungen von Gebäuden, etwa bei Mietprojekten, wären nurmehr stark begrenzt oder nicht mehr möglich. Mehr dazu unten. Noch gibt es aber die Möglichkeit, Einwände vorzubringen.
Einsicht bis 16. Februar
Noch bis 16. Februar haben betroffene Eigentümer ein Einsichtsrecht. Auch schriftliche Stellungnahmen (nur solche werden entgegengenommen, mündlich hilft hier nichts) können eingebracht werden. Einsicht und Stellungnahmen sind über zwei Wege möglich:
Vor Ort:
- In der Servicestelle Stadtentwicklung
- 1. Bezirk, Rathausstraße 14–16, 1. Stock
- Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
- Dienstag und Donnerstag von 8 bis 17.30 Uhr
Online-Einsicht für Betroffene:
Die Servicestelle Stadtentwicklung bietet auch online Möglichkeiten an. Zur Einsicht und Stellungnahme gelangst du hier.
Mehr dazu:
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