Osterfeuer: Brennendes Brauchtum
BEZIRK. Im gesamten Alpenraum hat der beliebte Brauch des Osterfeuers lange Tradition. Während im Süden des Burgenlands in nahezu jeder Ortschaft, meist nach der Auferstehungsmesse, ein Feuer entzunden wird, gibt es im Bezirk nur in zwei Orten, Schützen und Hornstein, ein offizielles Osterfeuer.
In den letzten Jahren meinte es der Wettergott mit den Veranstaltern nicht gut, der Hauptgrund, warum es in Oggau heuer kein Osterfeuer gibt, liegt jedoch wo anders begraben. „Natürlich sind die zahlreichen Freiwilligen frustriert, wenn wegen des schlechten Wetters niemand kommt. Aber für uns ist es sehr schwer, das ganze Holz zu organisieren”, so Johann Schmit, Obmann der ARBÖ Ortsgruppe Oggau, die heuer erstmals nach elf Jahren kein Osterfeuer mehr entzündet.
Der Goldberg „brennt”
Anders ist die Situation in Schützen, wo das Osterfeuer eine lange Tradition hat. „Einige Wochen vor dem Event schreiben wir die Veranstaltung in Schützen mit der Bitte um Holz aus. Aber sehr viele melden sich ohnehin von allein und bringen Holz”, so JVP-Obmann Michael Jaidl aus Schützen, wo das Osterfeuer auch heuer am Karsamstag nach der Messe am Goldberg entzunden wird. „Die Veranstaltung war bei uns auch bei Schlechtwetter immer gut besucht”, erklärt Jaidl.
Osterfeuer „light” in Hornstein
In Hornstein, wo ebenfalls die JVP das Brauchtum organisiert, beschreitet man heuer erstmals neue Wege. „Heuer wird erstmalig im Ortszentrum ein symbolisches Feuer entfacht”, erklärt Obfrau Ana Bojovic. „Wir werden in der Laube im Forsthaus eine kleine Feuerstelle errichten.”
Wer Müll verbrennt, zahlt!
Für das Entfachen des Osterfeuers müssen einige Regeln eingehalten werden. Das Feuer muss allgemein zugänglich sein und darf ausnahmslos an den Abenden und in den Nächten zwischen Karfreitag und Ostermontag, bei Schlechtwetter auch an den Wochenenden vor und nach dem Ostern angebrannt werden. Strengstens untersagt ist das Verbrennen von Müll. Wer das Osterfeuer zur Entsorgung von Abfällen missbraucht, muss mit saftigen Geldstrafen rechnen.
Beim Verbrennen von Baumschnitt, von „grünen” oder feuchten Material entstehen Gifte, die zehnmal schädlicher als etwa Dieslru? sind – deswegen sollte auf trockenes, biogenes, nicht beschichtetes oder lackiertes Holz zurückgegriffen werden.
Weitere Sicherheitsvorkehrungen:
• Mindestabstand von 25 Metern zum nächsten Gebäude
• Bei Windgeschwindigkeiten ab 20 km/h sind Osterfeuer verboten
• Rauchentwicklung, die zur Beeinträchtigung der Sicht auf benachbarten Straßen führt, ist zu vermeiden
• Können die Sicherheitsvorkehrungen nicht mehr eingehalten werden, ist das Feuer von der anwesenden Aufsichtsperson abzulöschen
Infos im Themenbrief
Im Themenbrief „Brauchtumsfeuer, aber richtig!“ wird umfassend über den richtigen Umgang mit Brauchtumsfeuern und über die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen informiert.
Der Themenbrief liegt auf allen Gemeindeämtern auf und ist unter umwelt.burgenland.at abrufbar.
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