Registrierkasse: Kein Problem oder doch unnötig, chaotisch und intransparent
Die Bezirksblätter befragten Gastwirte und Kleinunternehmen und stießen dabei auf divergente Meinungen.
Ab 1. Jänner 2016 gilt, mit wenigen Ausnahmen, für Unternehmer mit einem Jahresumsatz über 15.000 Euro und Barumsätzen über 7.500 Euro die Registrierkassenpflicht.
Golautschnig: „Es hat sich nichts verändert”
Für Patrick Golautschnig vom Café Central in Eisenstadt brachte das Gesetz zur Gegenfinanzierung der Steuerreform kaum Änderungen. „Wir hatten von Anfang an eine Registrierkasse. Bis auf die Tatsache, dass wir nun einen Bon drucken müssen, hat sich nichts verändert“, sieht Golautschnig in der Umstellung kein Problem.
Auch positives
„Bei der Kasse selbst setzten wir von Beginn an auf ein einfach zu bedienendes und mobiles System. Unsere Aufgabe ist es, guten Kaffee zu machen, der Rest sollte so einfach wie möglich gehalten werden“, so Golautschnig, dessen System über die Kassenfunktion hinausgeht: „Aus den Kassenstatistiken können wir unsere Top-Seller herauslesen und so unser Angebot optimieren“, findet Golautschnig auch positive Seiten.
„Riesenaufwand für nichts“
Josef Zsulits, Chef eines Eisenstädter Elektronik-Fachgeschäfts kann der neuen Regelung nichts abgwinnen: „Ich finde es unnötig, denn der Mehraufwand ist nicht gerechtfertigt. Das kostet jedem Unternehmer 1.500 bis 2.000 Euro und ist ein Riesenaufwand für nichts!“
„Enormer Mehraufwand“
Derselben Meinung ist auch Josef Scharaditsch, Betreiber von "Fipsi's Freizeitoase“ am Badeteich St. Margarethen: „Das ist ein enormer Mehraufwand, nicht nur finanziell sondern auch zeitlich. Vor allem für Kleinteile wie Süßigkeiten oder Eis ist es mühsam. Es ist eine Belastung mehr für kleine Unternehmer und es ich denke es stört nicht nur mich, sondern jeden kleinen Unternehmer. Ich glaube auch nicht, dass der Finanzminister dadurch mehr Einnahmen verzeichnen wird."
„Chaotisch und intransparent“
Genau dieser Meinung ist auch Ana Theresa Ryue von Lux-Piercing in der Eisenstädter Innenstadt: „Aufgrund dieser Regelung werden Geschäfte schließen müssen, das wird die Einnahmen nicht aufwiegen! Deswegen stelle ich mir die Frage, warum man es Kleinunternehmen so schwer macht und ob man sie klein halten will“. Auch mit der Art und Weise, wie das Gesetz den Selbstständigen aufgedrängt wurde, fühlt sie sich überrumpelt: „Es erscheint sehr chaotisch und intransparent, daher fühlt man sich verunsichert!“
Ausnahmen der Regelung:
Ausnahmen gelten für Umsätze im Freien. Im Rahmen der so genannten „Kalte Hände"-Regelung sind Umsätze bis 30.000 Euro pro Jahr auf öffentlichen Straßen, Plätzen ohne Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten von der Registrierkassenpflicht ausgenommen.
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Kommentar: Oh, du böser Unternehmer!
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