Täter (23) in Eisenstadt verurteilt
Stiefvater mit Küchenmesser in Rücken gestochen

- Der Täter wurde im Landesgericht Eisenstadt vom Wiener Staranwalt Mag. Andreas Schweitzer verteidigt
- Foto: Pixabay/Heigl/Grausam
- hochgeladen von Gernot Heigl
Schreierei gefolgt von Rangelei. Ehe die familiäre Auseinandersetzung im Bezirk Neusiedl am See eskalierte. Mit dramatischem Ausgang. Ein 24-Jähriger attackierte seinen Stiefvater mit einem 30 cm langen Küchenmesser. Stach dreimal zu. Verletzte ihn am Rücken. Glück im Unglück. Die Klinge drang nicht tief ein. Dem verhafteten Täter wurde heute der Prozess gemacht. Urteil im LG Eisenstadt: Schuldig - und Einweisung in eine Anstalt.
EISENSTADT. Die Mutter kam in Begleitung ihres Lebensgefährten zur Wohnung ihres Sohnes. Brachte ihm Essen. Schaute nach dem Rechten und achtete während des Besuches auch darauf, dass ihr Bub seine Medikamente einnimmt. Alltägliche Routine. Denn der 23-Jährige leidet seit mehreren Jahren an Schizophrenie.
Streit geriet völlig außer Kontrolle
Dieser gewohnte und üblicherweise stressfreie Ablauf geriet Anfang dieses Jahres außer Kontrolle. Ohne Vorwarnung bombardierte der junge Mann seine Mutter mit massiven Vorwürfen und schrie sie an. Da betrat auch der vor der Türe wartende Stiefvater die Wohnung. Aus Angst um seine Frau. Er versuchte den Streit zu schlichten. Vergebens. Plötzlich griff der 23-Jährige nach einem Glasaschenbecher. Bevor es zu einem Wurf kam, umklammerte der Stiefvater den Tobenden.
Gerangel mit 30 cm Küchenmesser
Es folgte ein Gerangel. Plötzlich ein großes Küchenmesser. Der junge Mann stach mit der 30 cm Waffe um sich. Traf den Stiefvater mehrmals in den Rücken. Rettung. Polizei. Einvernahme bei der Exekutive. Dabei stellte sich heraus, dass der 23-Jährige seit längerer Zeit mit Alkoholproblemen kämpfte und zudem sporadisch mit Drogen in Kontakt kam. Diese fatale Kombination löste bei ihm, step-by-step, unkontrolliertes und aggressiveres Verhalten aus.
Einhelliges Urteil des Schöffengerichts: Schuldig
Heute, Dienstag, gab es im Landesgericht Eisenstadt die Verhandlung. Schon nach kurzer Prozess-Dauer folgte der einhellige Urteilsspruch des Schöffensenats: „Schuldig“. Der Angeklagte kommt aber nicht in den normalen Strafvollzug, sondern in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
Vertreten wurde der 23-Jährige aus dem Bezirk Neusiedl am See vom renommierten Anwalt Mag. Andreas Schweitzer. Der Verteidiger mit burgenländischen Wurzeln im Exklusiv-Interview mit den RegionalMedien Burgenland: „Laut dem Sachverständigen, Univ. Prof. Dr. Peter Hofmann, gibt es für meinen Mandanten grundsätzlich die Chance, in naher Zukunft bedingt aus der Anstalt entlassen zu werden, wenn er weiterhin so gut auf die aktuellen Behandlungen anspricht.“
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