Wo ist denn meine Mama?
Die Einführung des "Notfalltarifs" im Kindergarten Großhöflein hat eine zweite Seite.
von Marlene Anger und Hannes Gsellmann
GROSSHÖFLEIN. Dass die Behelfsmaßnahme des Kindergartens in Großhöflein für so viel Wirbel sorgt, hätte sich dort niemand gedacht – vor allem, weil es diese Maßnahme in vielen Städten und Gemeinden Österreichs bereits seit einigen Jahren gibt. Doch seit bekannt wurde, dass Großhöflein einen sogenannten "Notfallstarif" eingeführt hat, kommt die Gemeinde nicht zur Ruhe.
Wer sich verspätet, zahlt
Eltern, die ihre Kinder zum wiederholten Male verspätet und unentschuldigt vom Kindergarten abholen, müssen 20 Euro zahlen. Dies wurde vor zwei Wochen im Gemeinderat beschlossen.
Auslöser für diese Maßnahme waren die Kindergärtnerinnen selbst, die sich zu oft in der verzwickten Lage sehen, Kindern erklären zu müssen, wo ihre Eltern sind, obwohl sie es selbst nicht wissen. "Die meisten Eltern sind sehr einsichtig, und es geht uns auch nicht um die Eltern, die anrufen und uns Bescheid geben, dass sie sich verspäten", erklärt die Leiterin des Kindergarten Großhöfleins, Claudia Unger.
Wie fühlen sich die Kinder?
"Dreiviertel der Eltern sind auf unserer Seite", erklärt die Leiterin weiter. "Natürlich müssen wir uns genauso an Arbeitszeiten halten wie beispielsweise Verkäufer oder Angestellte. Wir bekommen die Überstunden nicht bezahlt und sind in dieser Zeit auch nicht versichert. Aber darum allein geht es gar nicht: Keiner hat in der ganzen Debatte je danach gefragt, wie es eigentlich den Kindern dabei geht", stellt Claudia Unger klar. "Was soll ich einem Kind sagen, das als Einziges übrig bleibt und nach seiner Mama fragt, wenn sich die Eltern nicht bei mir melden?" Auch Bürgermeister Wolfgang Rauter (LBL) ginge es um die Rücksichtnahme auf die Kinder. Auch wenn die 20 Euro die Kosten decken, die entstehen, wenn eine Kindergartenpädagogin länger bleiben muss.
Prüfung vom Land
Währenddessen geht das politische und rechtliche Hick-Hack weiter: SPÖ-Vize Heinz Heidenreich verlangt, dass den Eltern, die bereits gezahlt haben, das Geld zurückgegeben wird, aufgrund der fehlenden Verordnung. Für Rauter ist das eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen Eltern und Gemeinde und keine öffentlich-rechtliche Frage, und daher brauche man keine Verordnung.
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