Die Zwergohreule kommt jetzt vors Höchstgericht
Baulandumwidmung in Forchtenstein beschäftigt den Verfassungsgerichtshof
FORCHTENSTEIN. Der Rechtsstreit um die Umwidmung von 1,44 Hektar Grünland in Bauland im Natura-2000-Gebiet in Forchtenstein geht nun in die nächste Runde.
Mit Schreiben vom 1. Oktober hat der Verfassungsgerichtshof die Gemeinde Forchtenstein und die Burgenländische Landesregierung aufgefordert, die Akten zur Änderung des Flächenwidmungsplans vom Juni 2014 vorzulegen und eine Stellungnahme zu den von der Umweltorganisation Protect erhobenen Vorwürfen, die Baulandausweisung im Europaschutzgebiet „Mattersburger Hügelland“ verletze Europarecht, Stellung zu nehmen. Konkret geht es um den Lebensraum der geschützten Zwergohreule, den die Umweltorganisation und die Grünen bedroht sehen.
„Wichtiger Etappensieg“
„Das ist ein wichtiger Etappensieg für die Grünen des Bezirkes und die Bürgerinitiative ,Wir haben’s eulig‘, freut sich Sonja Sieber, Bezirkssprecherin der Grünen. „Es zeigt sich, dass sich konsequentes Engagement für die Natur lohnt!“
„Gerade die Zwergohreule als Vorzeigeart im „Mattersburger Hügelland“ hat schon gravierende Lebensraumverluste hinnehmen müssen. Aber auch andere Arten, für die die Streuobstwiesen ein wesentlicher Lebensraum sind, sind von dem geplanten Neubaugebiet betroffen“, meint Thoren Metz, Obmann von Protect, einer nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz anerkannten Umweltorganisation.
Die Gemeinde Forchtenstein und die BurgenländischeeLandesregierung haben bis Mitte November Zeit zur Aktenvorlage und Stellungnahme. Dann prüft der Verfassungsgerichtshof, ob der Antrag zulässig ist und die Verletzung von Umweltrecht vorliegt.
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