Feuerwerksprofis am Werk?
Der Neujahrstag bringt immer wieder kuriose Dinge ans Tageslicht: hier wurde offenbar ein Feuerwerk der Klasse 3 und 4 abgeschossen. Die Abschussrohre sind für Kugelbomben vorgesehen, die Aufstellung der Rohre in der Nähe einer Stromleitung mitten im Siedlungsgebiet zeigt, dass hier keine Profis am Werk waren.
Leider passiert es immer wieder, dass selbsternannte Feuerwerker in der Silvesternacht für negative Schlagzeilen sorgen. Immer wieder kommt es zu schweren Verletzungen, die bisweilen sogar mit dem Tod enden, wenn Unbedarfte mit Kugelbomben hantieren.
Gerade diese Kugelbomben unterscheiden sich wesentlich von den im Handel erhältlichen Feuerwerkskörpern der Feuerwerksklassen 1 und 2:
Es beginnt bereits beim Transport im Fahrzeug: Kugelbomben gelten als Gefahrengut und dürfen nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen transportiert werden. Ausschließlich befugte Feuerwerker dürfen diese Kugelbomben abschießen. Derartige Grossfeuerwerke müssen angemeldet und versichert werden und unterliegen strengen Auflagen.
Grossfeuerwerke sind Sache für Profis. Die wissen was sie tun, haben die Erfahrung, halten sich an die behördlichen Auflagen und schießen in jedem Fall das schönere Feuerwerk.
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