ÖAAB gibt Tipps für den Ferialjob

Jugendliche verdienen sich in den Ferien oft etwas dazu. Der ÖAAB–Linz-Land gibt Tipps für den Ferialjob. | Foto: Foto: cult12/Fotolia
  • Jugendliche verdienen sich in den Ferien oft etwas dazu. Der ÖAAB–Linz-Land gibt Tipps für den Ferialjob.
  • Foto: Foto: cult12/Fotolia
  • hochgeladen von Katharina Mader

KRONSTORF, BEZIRK (red). Sommerzeit ist Ferienzeit. Diese nutzen viele Schüler, um einem Ferialjob nachzugehen. Der ÖVP-Arbeitnehmerbund ÖAAB im Bezirk Linz-Land hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst, auf die man dabei achten sollte. OÖVP-Bezirksparteiobmann Landtagsabgeordneter Wolfgang Stanek und ÖAAB-Bezirksobmann Christian Kolarik: „Neben dem Einsatz für eine menschliche Arbeitswelt ist die wichtigste Aufgabe des ÖAAB, über gesetzliche Rahmenbedingungen zu informieren. Vor allem jungen Menschen kennen ihre Möglichkeiten oft nicht.“
So rät der ÖAAB, auch als Ferialjobber unbedingt seine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt zu machen. Verdient man nämlich jährlich weniger als 12.000 Euro, dann erhält man die bezahlte Lohnsteuer zur Gänze zurück. Die Tipps, die der ÖAAB auch in einer Servicebroschüre zusammengefasst hat, reichen von Fragen der richtigen Entlohnung und Sozialversicherung, den maximalen Arbeitszeiten bis zum Thema Pendeln. Auch wenn man nur wenige Wochen im Sommer arbeitet, empfiehlt es sich, eine Abfrage des Pendlerrechners zu machen und die ausgewiesenen Beträge bei der Arbeitnehmerveranlagung anzugeben. Bei mehr als 25 Kilometer Arbeitsweg kann man zudem beim Land Oberösterreich. um die Fernpendlerbeihilfe ansuchen.

Die Tipps im Überblick

Tipp eins: Schriftlicher Arbeitsvertrag
Ferialarbeiter müssen einen Arbeitsvertrag mit ihrem Arbeitgeber abschließen, um die Tätigkeit, Beginn und Ende der Beschäftigung, Arbeitszeit sowie die Bezahlung festzulegen. Der Arbeitsvertrag kann grundsätzlich schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden.

Tipp zwei: Arbeitszeiten und Pausen
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen im Regelfall acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Ausnahmen sind möglich, insbesondere im Gastgewerbe. Die tägliche Arbeitszeit darf maximal neun Stunden betragen, die wöchentliche höchstens 45 Stunden. Jugendliche haben Anspruch auf eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde, sofern die Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit mehr als 4,5 Stunden beträgt.

Tipp drei: Arbeitszeitaufzeichnungen führen
Um für einen möglichen Streitfall gewappnet zu sein, sollte man regelmäßig Aufzeichnungen über Beginn und Ende der Arbeitszeit und die genauen Tätigkeiten führen.

Tipp vier: Richtig entlohnt?
Der Ferienjob muss mindestens nach Kollektivvertrag bezahlt werden. Gibt es für eine Branche keinen, gilt das ortsübliche Entgelt als Grundnorm. 700 bis 1000 Euro brutto sollte der Ferialjob auf jeden Fall bringen.

Tipp fünf: Urlaubs- und Weihnachtsgeld
In den meisten Branchen kriegt man auch bei einem Ferialjob anteilig Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Ob dies der Fall ist, hängt vom Kollektivvertrag der jeweiligen Branche ab.

Tipp sechs: Urlaubsanspruch und Urlaubsersatzleistung
Wer auch nur für ein paar Wochen arbeitet, hat als Ferialarbeiter einen Urlaubsanspruch, je nach geleisteter Dienstzeit. Nach einem Monat sind das etwa zwei Tage. Wird die bezahlte Freizeit nicht konsumiert, kriegt man am Ende Bares – in Form der Urlaubsersatzleistung. Ausnahme: Das Dienstverhältnis wurde vorzeitig ohne wichtigen Grund beendet.

Tipp sieben: Lohnabrechnung prüfen
Ein Gehaltszettel ist auch für Ferialjobber Pflicht. Daher sollte man zur Sicherheit prüfen, ob alles korrekt abgerechnet wurde. Bei Unklarheiten ist Nachfragen ein Muss.

Tipp acht: Korrekt sozialversichert?
Der Arbeitgeber muss den Ferialjobber bereits vor Aufnahme der Arbeit bei der Gebietskrankenkasse anmelden und eine Kopie der Anmeldung aushändigen. Das ist wichtig, um bei Arbeitsunfall oder Krankheit abgesichert zu sein. Beim Ferialjob werden bereits erste Ansprüche für die Pension erworben.

Tipp zehn: Lohnsteuerausgleich beim Finanzamt
Wer über das Jahr gerechnet weniger als 12.000 Euro verdient, ist von der Lohnsteuer befreit. Wurde beim Ferialjob Lohnsteuer abgezogen, erhält man diese bei der Arbeitnehmerveranlagung zur Gänze vom Finanzamt zurück. Wer keine Lohnsteuer zahlt, erhält zehn Prozent und als Pendler sogar 18 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge als Negativsteuer (Steuergutschrift).
Daher ist es ratsam, den Arbeitsweg mit den überwiegenden Arbeitszeiten im Pendlerrechner einzugeben.

Tipp elf: Fernpendlerbeihilfe
Wer mehr als 25 Kilometer zum Ferialjob pendeln muss, kann beim Land Oberösterreich. um Fernpendlerbeihilfe ansuchen.

Tipp zwölf: Verbesserte Zuverdienstregelungen
Jugendliche dürfen ab dem 18. Lebensjahr maximal 10.000 Euro im Jahr verdienen, sonst verlieren die Eltern die Familienbeihilfe. Seit 2014 muss aber nur mehr jener Betrag zurückbezahlt werden, der über der erlaubten Grenze liegt. Unter 18 gibt es überhaupt keine Verdienst-Einschränkung.

Anzeige
Foto: Cityfoto
8

Innovationen von morgen
"Lange Nacht der Forschung“ am 24. Mai

Unter dem bundesweiten Motto „Mitmachen. Staunen. Entdecken.“ bietet Oberösterreich bei der elften Auflage der Langen Nacht der Forschung 2024 (#LNF24) am Freitag, 24. Mai 2024 von 17 bis 23 Uhr ein breit gespanntes LIVE-Programm. In zehn Regionen in Oberösterreich laden rund 140 Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Technologiezentren und innovative Unternehmen dazu ein, einen Blick in die faszinierende Welt der Forschung zu werfen. Auf Entdecker:innen jeden Alters wartet ein...

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus Enns auf MeinBezirk.at/Enns

Neuigkeiten aus Enns als Push-Nachricht direkt aufs Handy

BezirksRundSchau Enns auf Facebook: MeinBezirk.at/Enns - BezirksRundSchau

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus Enns und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.