"Von Firma genehmigt"
Möbellieferung und Montage ohne Maske
Eine halbe Stunde lang montierten Handwerker in der Wohnung einer 85-Jährigen einen neuen Sessel – ohne Maske. Mittlerweile hat sich das Unternehmen entschuldigt.
WIEN. Anfang Dezember in Favoriten: Weil sie als Angehörige einer Risikogruppe in den letzten Monaten nur selten außer Haus kommt, haben die Verwandten einer 85-Jährigen ihr einen neuen Fernsehsessel von Kika geschenkt. Doch als er geliefert wird, verkehrt sich die Freude auf den Sessel in Sorge – denn die Monteure weigern sich, während Lieferung und Montage einen Mundnasenschutz zu tragen. Eine halbe Stunde lang sind sie in der Wohnung der Seniorin. Diese fordert die Männer mehrmals auf, eine Maske aufzusetzen. Das müssten sie nicht, wird ihr gesagt, das habe ihnen die Firma so bestätigt. Die Frau bleibt verunsichert zurück.
Wer "die Firma" ist – nämlich das Unternehmen, das den Sessel für Kika ausliefert – erfahren die empörten Angehörigen beim Kundendienst zunächst nicht. Dort wird ihnen versichert, dass bei der Montage für die Mitarbeiter natürlich Maskenpflicht herrsche, wie es auch auf der Homepage vermerkt ist: "Haben Sie mit unserem Serviceteam einen Zustell- und/oder Montagetermin vereinbart, werden unsere MitarbeiterInnen bei Ihnen vor Ort sowohl Mund-Nasenschutz-Masken als auch Handschuhe tragen", heißt es dort. Der versprochene Rückruf vom Subunternehmer findet aber nicht statt.
Entschuldigung und Test-Angebot
Auf Nachfrage der bz bei der Pressestelle folgen eine Entschuldigung und ein Telefonat mit dem Lieferunternehmen. Das Angebot eines Corona-Tests muss nicht mehr angenommen werden, denn mittlerweile ist klar, dass die Seniorin glücklicherweise nicht erkrankt ist. Prinzipiell sei es aber in so einem Fall richtig, sich an den Kundenservice zu wenden, heißt es von Kika.
Die Maskenpflicht ist in solchen Fällen aber nicht nur durch das Unternehmen geregelt, sondern auch rechtlich garantiert, erklärt Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im Verein für Konsumenteninformation (VKI): "Wenn sich ein Unternehmer, der sich bei der Montage längere Zeit im geschlossenen Raum aufhalten muss, weigert eine Maske aufzusetzen, ist das eine Verletzung einer vertraglichen Schutzpflicht." Er muss nämlich auf die Güter des Vertragspartners achten, und dazu zählt auch dessen Gesundheit.
"Man kann den Zutritt verweigern"
Wenn sich der Unternehmer also trotz Hinweises weigert, einen Mundnasenschutz zu tragen, werde die Leistungserbringung nicht ordnungsgemäß angeboten, so Gelbmann: "Der Kunde hat das Recht, ihm den Zutritt zu verweigern. Eine nicht ordnungsgemäß angebotene Leistung muss man nicht annehmen." Man sollte das aber auf jeden Fall gut dokumentieren und im Idealfall hat man auch einen Zeugen für das Verhalten des Monteurs oder Handwerkers.
Die gute Nachricht: Häufig dürften solche Fälle nicht sein, zumindest beim VKI liegen zu diesem Thema noch keine Beschwerden vor.
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