Ausweiskontrolle bei Prozess

Beim Prozess gegen Wolfgang Auer-Welsbach herrscht reges Treiben im Saal. Der Andrang Neugieriger im Übertragungsraum hält sich in Grenzen | Foto: Eggi
  • Beim Prozess gegen Wolfgang Auer-Welsbach herrscht reges Treiben im Saal. Der Andrang Neugieriger im Übertragungsraum hält sich in Grenzen
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Unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl stand an den ersten Verhandlungstagen die Einvernahme von Wolfgang Auer-Welsbach im Vordergrund. Vorgeworfen werden dem ehemaligen AvW-Vorstand, vertreten durch Anwalt Michael Sommer, mitunter gewerbsmäßiger schwerer Betrug zum Nachteil der Anleger in Höhe von zirka 270 Millionen und Veruntreuung von rund 150 Millionen Euro. Der Angeklagte plädiert in allen Anklagepunkten auf nicht schuldig. Wie bereits am ersten, finden auch an den folgenden Verhandlungstagen Prozessbeteiligte und akkreditierte Medienvertreter Einlass im Schwurgerichtssaal. Für die Öffentlichkeit wird die Verhandlung mittels vier Kameras live in einen Extraraum übertragen.

Zusätzliche Ausweiskontrolle
Trotz der gängigen Sicherheitskontrolle am Haupteingang erfolgt vor Eintritt in den Übertragungsraum eine eigene Ausweiskontrolle. „Somit kann ausgeschlossen werden, dass etwaige Zeugen bereits der Verhandlung beiwohnen“, erklärt ein Mitarbeiter des Landesgerichtes. Tatsächlich versuchten bereits am ersten Prozesstag eine Zeugin und ein Zeuge in den Übertragungsraum zu gelangen, verrät der Gerichtsmitarbeiter. Der Andrang im Zuschauerraum hält sich am zweiten Prozesstag in Grenzen. Zwischen fünf und zehn Personen sind gekommen und blicken gespannt auf die Leinwand. Nur der Ton fehlt noch, der wird erst kurz vor Prozessbeginn zugeschaltet. Ein interessierter, älterer Herr stellt in der Zwischenzeit dem Gerichtsmitarbeiter Fragen über die auf der Leinwand zu sehenden Personen und den organisatorischen Ablauf des Prozesses.

Angeklagter nicht anwesend
Im Gerichtssaal herrscht unterdessen reges Treiben, unzählige Medienvertreter filmen, fotografieren oder interviewen.
Kurz vor neun Uhr kehrt Ruhe ein. Pünktlich nimmt der Vorsitzende des Schöffensenats um neun Uhr Platz auf dem Richterstuhl. Rechts und links von ihm sitzen u. a. die beiden Schöffen und der Sachverständige Fritz Kleiner. Mit der Frage, ob der Angeklagte krank sei, stellt der Richter die Abwesenheit von Auer-Welsbach fest.
Mit letztlich 30-minütiger Verspätung wird er von Justizwachebeamten in den Gerichtssaal geführt. Vor Verhandlungsbeginn weist Liebhauser-Karl die Medienvertreter noch darauf hin, das Filmen einzustellen. Eine weitere Zuseherin betritt zwischenzeitlich den Übertragungsraum, bleibt aber nur wenige Minuten.

Fragen zu den Genussscheinen
Umgehend startet die Befragung des Angeklagten, der gefasst und konzentriert wirkt. Während seiner Aussage blättert Auer-Welsbach immer wieder in den mitgebrachten Unterlagen. Alles dreht sich um die Genussscheine, die ehemaligen AvW-Kunden angeboten worden sind, jeweils mit einer Rückkaufgarantie. „Die Entscheidung für den Kauf hat der Kunde immer selbst getroffen“, sagt Auer-Welsbach aus und meint, dass nie jemand dazu gedrängt worden sei. In seinem Redefluss zur Beantwortung der richterlichen Fragen ist der Angeklagte kaum zu stoppen, sodass Liebhauser-Karl diesem mehrmals Einhalt gebietet, um sowohl Fragen als auch Aussagen protokollieren zu können. Anwalt Sommer meldet sich öfters zu Wort und unterbricht den Vorsitzenden einmal mit der Bitte, den Angeklagten fortfahren zu lassen.
Im weiteren Verlauf des AvW-Pozesses werden noch die Zeugen, darunter Geschädigte oder ehemalige Mitarbeiter des Angeklagten, einvernommen. Der Prozess wird zumindest bis Ende Februar andauern, Änderungen vorbehalten.

Autorin: Eva-Maria Peham

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