Berufskraftfahrer müssen auf Fristen achten
Eine EU-Richtlinie besagt: Berufskraftfahrer müssen künftig einen Befähigungsausweis mit sich führen, was an eine Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden geknüpft ist, die etwa beim bfi-Kärnten absolviert werden muss. Das gilt ab 10. September 2013 für alle Lenker der Klasse D, die ihren Führerschein vor dem 10. September 2008 erworben haben. Ab 10. September 2014 auch für jene der Klasse C1 und C, die ihren Schein vor dem 10. September 2009 gemacht haben.
Das bfi rät nun Lenkern und Unternehmen, auf die Fristen zu achten. Bei einer Kontrolle droht sonst ein berufliches Fahrverbot. Das bfi bietet den Qualifikationsnachweis seit 2009 an, der nächste Kurs startet am 12. April im bfi-Krumpendorf. Ab 14 Personen kann man den Kurs auch direkt im Unternehmen machen.
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