Corona-Virus
Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen öffnet wieder

Ab Freitag, 15. Mai 2020, gibt es klare Regeln beim Betreten des Gebäudes der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen.
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Neue Öffnungsregelung der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen ab 15. Mai 2020.

FELDKIRCHEN (fri). "Die aktuelle Lage in Zeiten von „Corona“ stellt uns alle vor außergewöhnliche Herausforderungen", sagt der Feldkirchner Bezirkshauptmann Dietmar Stückler. " Darum gelten ab Freitag, 15. Mai 2020  dementsprechend klare Regeln beim Betreten des Gebäudes der Bezirkshauptmannschaft."

Elektronische Erledigungen

Ab 15. Mai wird das Gebäude der BH Feldkirchen wieder für den Parteienverkehr geöffnet. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, sowohl von Kunden als auch von Mitarbeitern, sind beim Betreten strikte Regelungen einzuhalten. "Wir ersuchen, das Amt nur in dringenden Angelegenheiten aufzusuchen, sofern online oder elektronische Erledigungen nicht möglich sind", erläutert Stückler.
Impfungen werden im Gesundheitsamt von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr durchgeführt. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung 050 0536 67241 wird ersucht.
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Beim Betreten des Gebäudes sind folgende Grundsätze einzuhalten:
- Öffnungszeiten 8 bis 12 Uhr bzw. nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
- Außerhalb der Öffnungszeiten findet Parteienverkehr nur nach vorheriger Terminvereinbarung oder Anmeldung (Anruf oder Funkglocke am Eingang) und Abholung durch den zuständigen Sachbearbeiter oder einen anderen dazu bestimmten Bediensteten statt.
- Verpflichtende Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes. Dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr oder für Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen eines MNS nicht zugemutet werden kann.
- Händedesinfektion an den aufgestellten Desinfektionsspendern.
- Eingeschränkter Einlass mit Gästekarte, um Sicherheitsabstände zu gewährleisten
Einlasskontrolle durch Sicherheitsdienst.
- Wahrung des Sicherheitsabstandes vor dem Gebäude bis zum Einlass.
- Das Gebäude darf nur von gesunden Personen (ohne Symptome wie Husten, Schnupfen, Halskratzen, Geruchs- oder Geschmacksverlust) betreten werden!

Von dieser Regelung ist auch die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft des Schulgemeindeverbandes und des Sozialhilfeverbandes Feldkirchen sowie das Büro der Bildungsdirektion und der Außenstelle der Abt. 10 L betroffen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, Eingaben schriftlich (elektronisch), telefonisch 050 536 67000 oder per Fax 050 536 67200 einzubringen. Die entsprechenden Internetadressen können der Homepage der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen www.bh-feldkirchen.ktn.gv.at entnommen werden.
Kontakt per E-Mail: post.bhfe@ktn.gv.at

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