Jähes Ende für einen traditionellen Brauch
Nach Beschwerde einer Anrainerin wurden traditionelle Osterfeierlichkeiten schroff unterbrochen.
ST. MARGARETHEN (fri). Seit über 25 Jahren wird Osterbrauchtum in St. Margarethen bei Patergassen von der Bevölkerung gelebt und mitgetragen. Der Ablauf erfolgt nach einem ganz speziellen Prozedere, wie der langjährige Organisator Heinz Biedermann erklärt: "Nach der Auferstehungsmesse marschiert ein Fackelzug mit Mitgliedern der Trachtenkapelle und dem Pfarrer zum vorbereiteten Osterhaufen. Dieser wird zuvor ordnungsgemäß angemeldet und dann unter Aufsicht der FF Patergassen entzündet." So war es zumindest die letzten 25 Jahre.
Brauchtum ausgeweitet
Vor 20 Jahren wurde die Brauchtums-Veranstaltung um das "Böllerschießen" erweitert und statt der Glocke tönt seither die "Ratsche" vom Kirchturm. "Das "Böllerschießen" wird bei uns mittels einer Sauerstoff-Gas-Mischung durchgeführt. Diese Methode gilt als eine der sichersten überhaupt", bekräftigt Biedermann.
"Mit der Durchführung sind schon seit einigen Jahren ausgesprochene Spezialisten beauftragt und die Zeiten, in denen überhaupt geschossen werden darf, sind genau geregelt. Und zwar: Karsamstag von 12 bis 21 Uhr und am Ostersonntag von 6 bis 12 Uhr." Nur wurde aus der schön geplanten Jubiläumsfeier nichts, da eine Anrainerin sich durch die "Schüsse" gestört fühlte und Anzeige bei der Polizei erstattet hatte.
Rasches Ende
"Unsere Feier wurde schroff beendet, weil sich die Dame, die zudem weit weg vom Veranstaltungsort wohnt, gestört fühlte und ihre Eigeninteressen über jene der gesamten Bevölkerung von St. Margarethen gestellt hat", macht Biedermann seinem Ärger Luft. "Wir haben sämtliche Bewilligungen eingeholt und von der zuständigen Abteilung der BH Feldkirchen die Auskunft erhalten, dass für diese Methode des Böllerschießens keine eigene Genehmigung ausgestellt werden kann, da sie nicht ins Pyrotechnikgesetz fällt. Jahrelanges Aufrechterhalten und Weitertragen unserer überlieferten Traditionen wurden damit von einer einzelnen Person zunichte gemacht."
Keine Gesetzesgrundlage
Dass diese Art von "Böllerschießen" tatsächlich nicht ins das Pyrotechnikgesetz fällt, bestätigt auch Stefan Wadl, der zuständige Bereichsleiter bei der BH Feldkirchen. "Wir können dafür keine Bewilligung ausstellen, weil es keine entsprechende Gesetzesgrundlage dafür gibt", erklärt Wadl. In diesem Fall würde man auf das Entgegenkommen sowie die Akzeptanz der Anrainer angewiesen sein.
Das Gespräch suchen
Auch für die umliegenden Landwirte, die Tiere in ihren Ställen halten, wäre die Veranstaltung, so Biedermann, nie problematisch gewesen. "Es ist nur zu verständlich, wenn sich die Wertschätzung der Bevölkerung gegenüber dieser Dame nun in Grenzen hält. Vielleicht wäre es sinnvoll, ehe man zu drastischen Maßnahmen wie Anzeigen greift, im Vorfeld das Gespräch zu suchen", appelliert Biedermann an die Vernunft der betroffenen Frau.
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