Über 300.000 Euro Schulden
Kärntner Gastwirt geht erneut insolvent

- Die Verbindlichkeiten betragen rund 390.000 Euro. (Symbolfoto)
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- hochgeladen von Evelyn Wanz
Der Alpenländische Kreditorenverband gibt bekannt, dass über das Vermögen von S. Plachy, Gastwirt, in 9551 Bodensdorf, ein Insolvenzverfahren am Landesgericht Klagenfurt eröffnet wurde.
BODENSDORF. Es handelt sich hierbei um ein Konkursverfahren. Die Verbindlichkeiten betragen rund 390.000 Euro. Aktiva gibt es in der Höhe von rund 72.000 Euro. Die Überschuldung beträgt daher 318.000 Euro. Von der Insolvenz sind rund 33 Gläubiger und zwei Dienstnehmer betroffen.
Vielzahl an Insolvenzen
Derzeit ist offen, ob der Schuldner die Fortführung seiner unternehmerischen Tätigkeit anstrebt sowie den Abschluss eines Sanierungsplanes, der aufgrund seiner Vielzahl an Insolvenzen sicher erst vom Landesgericht zugelassen werden muss.
Dritte Insolvenz
Über das Vermögen oben genannten Schuldners waren bereits im Jahr 2018 und im Jahr 2022 Insolvenzverfahren anhängig. Im Jahr 2018 war beim Bezirksgericht Villach ein Schuldenregulierungsverfahren anhängig, der mit einem Zahlungsplan abgeschlossen wurde und nicht erfüllt wurde. Im Jahr 2022 war über das Vermögen des Schuldners mit seiner selbständigen Tätigkeit als Gastronom mit "Plachys Roadhose" ein Insolvenzverfahren beim Landesgericht Klagenfurt anhängig. Der Schuldner schloss mit den Gläubigern einen Sanierungsplan mit einer Quote von 20 Prozent in zwei Raten zu je 10 Prozent ab. Auch hier wurden bis dato keine Quoten bezahlt.
Offene Verbindlichkeiten
Somit leben alle offenen Verbindlichkeiten vom damaligen Insolvenzverfahren wieder auf. Zuletzt hat der Schuldner neben dem Gastronomiebetrieb in Bodensdorf (Plachys Roadhouse) auch das "Lake ́s Restaurant" in Pörtschach vom 1.04. bis 15.10.2023 betrieben, dies auf Grundlage eines Unterpachtvertrages. Derzeit sind noch zwei Mitarbeiter in Bodensdorf beschäftigt.
Insolvenzursachen
Als Ursachen der Insolvenz wird im Antrag angeführt, dass die Schuldnerin die Unterverpächterin in Pörtschach aufgrund einer Frühstücksbereitstellungsverpflichtung an Appartementbenützer der zu leistenden Zahlungsvereinbarung nicht nachkam und der Schuldner daher wieder in Zahlungsschwierigkeiten geriet.
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