ÖBB
Keine Temporeduktion
Die 30km/h-Beschränkung auf der unbeschrankten Eisenbahnkreuzung in Bodensdorf war nur temporär, Änderungen bezüglich der Sicherheit wie Beschrankungen etc. sind nicht geplant.
KÄRNTEN. Ein wenig anders gestaltet sich die Sichtweise der ÖBB zu den geforderten Maßnahmen bezüglich der betroffenen Eisenbahnkreuzung in Bodensdorf. ÖBB-Pressesprecherin Rosanna Zernatto-Peschel: "Die Betroffenheit angesichts dieses tragischen Unfallereignisses ist auch bei uns riesengroß. Unsere Gedanken sind bei den Hinterbliebenen, aber auch bei unserem Lokführer, der in seiner Situation alles richtig gemacht hat. Unsere Anlagen haben einwandfrei funktioniert." Zernatto-Peschel sieht die Aufgabe der ÖBB aber auch darin, darauf hinzuweisen, dass jeder Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung der Regeln der STVO verpflichtet ist und bei Eisenbahnkreuzungen besondere Vorsicht geboten ist, denn der Bremsweg eines Zuges beträgt ca. 1 km. "Ein Zug kann nicht auf Sicht fahren, dafür gibt es technisch gesicherte Eisenbahnkreuzungen (EK), um sicherzustellen, das sich keine Fahrzeuge und Personen zum Zeitpunkt der Zugdurchfahrt auf den Gleisen befinden."
Antrag stellen
Was noch hinzukommt: "In diesem konkreten Fall hätte, gemäß der Eisenbahnkreuzverordnung §96 das Befahren der Kreuzung durch ein Fahrzeug mit weniger als 6 bzw. 10 km/h Geschwindigkeit (je nach Fahrzeuglänge) der ÖBB gemeldet werden müssen, dann kommt es für diese Zeit zu einer temporären Streckensperre. Diese Meldung ist unseren Aufzeichnungen zufolge bedauerlicherweise nicht erfolgt, weder durch die Firma noch durch die Gemeinde." Die ÖBB ersucht dringend, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen derartige Fahrten im Zuge von Reinigungstätigkeiten zu melden, um Unfälle zu verhindern.
Keine Temporeduktion
Die danach erfolgte Temporeduktion auf 30 km/h auf der entsprechenden EK war nur temporär, um die Schäden an den Bahnanlagen zu reparieren. "Eine dauerhafte Geschwindigkeitsbeschränkung gibt es nicht," so Zernatto-Peschel. Auch bezüglich einer anderen Sicherung der EK gibt es derzeit keine geplanten Änderungen, die nächste behördliche Überprüfung wird erst 2022/2023 durch die Eisenbahnbehörde des Landes Kärnten erfolgen.
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