Pflegende Angehörige brauchen Erholungsphasen!
Die meisten pflegenden Angehörigen vergessen in Ihrem Tun, dass sie nur dann dauerhaft helfen können, wenn sie auch sich selbst helfen und auf ihr eigenes Wohl Rücksicht nehmen. Warten Sie nicht, bis sie völlig ausgepowert sind und lassen Sie sich helfen, wenn Sie weiterhelfen wollen. Gönnen Sie sich eine verdiente Pause, nehmen Sie sich Zeit für Ihre Gesundheit oder fahren Sie auf Urlaub.
Möglichkeiten der Entlastung
Kurzzeitpflege:
Es gibt die Möglichkeit, den zu pflegenden Angehörigen in einer vom Land vorgesehenen Pflegeeinrichtung für 4 bis max. 28 Tage unterzubringen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist der Nachweis, dass der zu Pflegende vom Antragsteller seit mindestens einem halben Jahr betreut wird, der Pflegling mind. in der Pflegestufe 3 ist und der Hauptwohnsitz beider seit mindestens 6 Monaten in Kärnten ist. Vom jeweiligen Heim wird das anteilige Pflegegeld einbehalten.
Urlaub für pflegende Angehörige:
Wer die Pflege und Betreuung eines nahen Verwandten seit mindestens 2 Jahren überwiegend durchführt und der zu Pflegende zumindest in der Pflegestufe drei ist, kann alle zwei Jahre das Angebot eines einwöchigen Pflegeurlaubs in Anspruch nehmen. Dieser findet im Kurzentrum Bad Bleiberg zu einem Unkostenbeitrag von 50 Euro statt.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem PGS Team Feldkirchen, Tel. 04276 39356
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