Streit beendet: Gemeinde behält ihr Recht

Laut Flächenwidmungsplan sind die Grundstücke, die an das Sonnenresort angrenzen, dörfliches Entwicklungsgebiet | Foto: KK
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BRIEFELSDORF (fri). Als kleinen Sieg der Gerechtigkeit bezeichnet StR Herwig Röttl (SPÖ), Raumplanungsreferent der Stadtgemeinde Feldkirchen, einen Bescheid des Verfassungsgerichtshofes, der nach mehr als eineinhalb Jahren Rechtsstreit der Stadtgemeinde Feldkirchen Recht gibt.
Und zwar geht es um die Grundstücke, die an das Areal des Sonnenresorts Maltschacher See angrenzen. Einige davon wurden bereits verkauft und die Besitzer haben mit dem Hausbau begonnen. Dann kam der Einspruch der SIG mit der Begründung: Beeinträchtigung für das Sonnenresort Maltschacher See.

Entwicklungsgebiet

"Wir haben im Rahmen des örtlichen Entwicklungskonzeptes, kurz ÖEK, die Grundstücke, die durch eine Straße vom Gelände des Sonnenresorts getrennt werden, zu dörflichem Entwicklungsgebiet umgewidmet", erklärt Röttl die Sachlage. "Dabei wurde auf die vorhandenen Grundlagen sowie das Potenzial, das in dieser Gegend zur Verfügung steht, Rücksicht genommen." Gemeinsam mit dem Land habe man sich eben auf ein dörfliches Entwicklungsgebiet geeinigt. Neben Wohnhäusern könnten dort auch landwirtschaftliche Betriebe sowie kleinere Gewerbe- oder Tourismusbetriebe angesiedelt werden.

Gestaltung des Raumes

Raumordnung ist eine vorausschauende planmäßige Gestaltung des Gesamtraumes und der Teilräume der Gemeinde zur Gewährleistung der bestmöglichen Nutzung und Sicherung des Lebensraumes im Interesse des Gemeinwohles. Dabei werde auf die natürlichen und historisch gewachsenen Gegebenheiten, die ökologischen Erfordernisse, die abschätzbaren wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung sowie die freie Entfaltung des Einzelnen in der Gemeinschaft Rücksicht genommen.
"Das hat die SIG, die eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Landes ist, beeinsprucht", schüttelt Röttl den Kopf, "obwohl das Land unserem Widmungsplan zugestimmt hat, wurden nun von der eigenen Tochtergesellschaft unnötige Kosten verursacht, denn das Verfahren ging durch viele Instanzen."

Beschwerde abgewiesen

Als letzte Instanz im Land habe auch das Landesverwaltungsgericht dem Antrag der Gemeinde Recht gegeben. Damit war aber immer noch nicht Schluss und es wurden neue Strategien gesucht. "Daraufhin wurde über andere Rechtswege der Verfassungsgerichtshof eingeschaltet", erläutert der Stadtrat.
"Nun ist auch dieses Urteil da und die Beschwerde wurde abgewiesen und die Flächenwidmung kann wie geplant erfolgen." Für Röttl auch eine Absicherung für die Grundstückseigentümer.

Laut Flächenwidmungsplan sind die Grundstücke, die an das Sonnenresort angrenzen, dörfliches Entwicklungsgebiet | Foto: KK
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