Was ist neu 2014?
Alles neu macht das neue Jahr. Welche (rechtlichen) Änderungen betreffen Sie ab sofort?
(vp). Mit Jänner ist nicht nur das Jahr "neu", sondern auch einiges, was einen selbst unmittelbar betrifft. Ein guter Leitfaden durch den Gesetzesdschungel ist die Homepage www.help.gv.at (Menüpunkt "Was ist neu im Jahr 2014?"). Die WOCHE hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Neue Beträge
Eine höhere Verdienstgrenze gibt es für geringfügig Beschäftigte, die ab sofort bei 395,31 Euro im Monat liegt.
Höchstbeitragsgrundlage: nach ASVG sind es 4.530 Euro monatlich, für selbständig Erwerbstätige und Bauern monatlich 5.285 Euro.
Rezeptgebühr: 5,40 Euro.
Wochengeld: Es wurde für geringfügig beschäftigte Selbstversicherte auf 8,65 Euro pro Tag angehoben, für selbständig erwerbstätige Frauen, die ein Gewerbe ausüben, und Bäuerinnen sind es 51,20 Euro pro Tag.
Neues Pensionskonto und Weiteres zur Pension
Am 1. Jänner werden die Pensionen für alle ab 1. Jänner 1955 Geborenen auf Basis eines einzigen Pensionskontosystems berechnet, was sich als nachvollziehbarer und transparenter darstellen soll. Die bis Ende 2013 erworbenen Versicherungsmonate werden zusammengeführt und als Kontoerstgutschrift ins neue Pensionskonto übertragen.
Die Pensionsanpassung beträgt 2014 1,6 Prozent und die Richtsätze für die Ausgleichszulage werden um 2,4 Prozent erhöht.
Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension
Hier gibt es Neuregelungen für unter 50-Jährige: Anstelle einer befristeten Gewährung einer Pension gibt es als neue Leistungen das Rehabilitations- und das Umschulungsgeld.
Rehabilitationsgeld: Liegt eine vorübergehende (mind. 6 Monate) Berufsunfähigkeit vor und ist eine berufliche Rehabilitation nicht zweckmäßig, wird dieses von der PVA gewährt. Die Berechnung der Höhe obliegt dem Krankenversicherungsträger.
Umschulungsgeld: Liegt eine vorübergehende (mind. 6 Monate) Berufsunfähigkeit vor und ist eine berufliche Rehabilitation zumutbar, wird dieses von der PVA gewährt. Die Berechnung der Höhe und die Durchführung der beruflichen Rehabilitation obliegt dem AMS.
Auf Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation besteht
ab 1. Jänner 2014 ein Rechtsanspruch, wenn vorübergehende Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit für mindestens 6 Monate vorliegt und die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitskraft notwendig sind.
Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
Arbeitnehmer können mit dem Arbeitgeber eine Pflegekarenz (ein bis drei Monate; Entfall des Arbeitsentgelts) vereinbaren oder auch eine Pflegeteilzeit (aliquoter Entfall). In dieser Zeit besteht Motivkündigungsschutz, ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld und eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung (beitragsfreie Kranken- und Pensionsversicherung).
Gleichstellungen
Betriebspension: Hier werden überlassene Arbeitnehmer mit Stammarbeitskräften gleichgestellt.
In einem Einkommensbericht muss nun jeder Betrieb mit über 150 Beschäftigten angeben, wie hoch das Durchschnittseinkommen von Frauen und Männern in der jeweiligen kollektivvertraglichen Verwendungsgruppe ist.
Kinderbetreuungsgeld
Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld wird auf 6.400 Euro pro Kalenderjahr erhöht (spezielle Berechnung).
Weiters kann man nun innerhalb von 14 Tagen einen Fehler beim Ankreuzen der Kinderbetreuungsgeld-Variante revidieren.
BIC und IBAN
Statt Bankleitzahl und Kontonummer müssen ab 1. Februar IBAN und BIC angegeben werden (bei Inlandszahlungen ist kein BIC erforderlich). Daueraufträge werden automatisch auf das neue System umgestellt.
Gesundheit
Ab 2014 gibt es eine für den ambulanten Bereich eine Datensammlung, die man mit jener im stationären Bereich vergleichen kann.
Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) soll einen gesicherten, orts- und zeitunabhängigen Zugang zu wichtigen Gesundheitsdaten ermöglichen. Nach der Einführungsphase 2013 soll ELGA Anfang 2014 starten.
Und was gilt für das Land Kärnten?
Die Landeshauptleute müssen bis 22. Dezember 2014 den Entwurf eines Hochwasserrisikomanagementplans vorlegen, als strategisches Planungsinstrument.
Landtagsmitglieder müssen innerhalb eines Monats nach Eintritt in den Landtag dem Präsidenten bestimmte Tätigkeiten (z. B. leitende Stellung in einer AG) melden, ebenfalls ihre dadurch entstehenden Vermögensvorteile. Die Summe der daraus entstehenden Einkommen wird veröffentlicht.
Zentralmatura
Diese gilt für AHS ab dem nächsten Schuljahr, für BHS ab dem Schuljahr 2015/2016. Diese Matura basiert auf einem Drei-Säulen-Modell (vorwissenschaftliche Arbeit mit Präsentation und Diskussion, Klausurprüfung sowie mündliche Prüfung). Ein modularer Aufbau ermöglicht, dass ein Schüler trotz negativer Leistung(en) in der ersten und zweiten Säule trotzdem zur mündlichen Prüfung antreten kann.
Zentrales Personenstandsregister (ZPR)
Die Einführung war schon für 2013 vorgesehen, wird nun aber um ein Jahr verschoben (1. November). Bürger können dann an der Personenstandsbehörde ihrer Wahl Urkunden ausstellen lassen. Durch die Schaffung eines Zentralen Staatsbürgerschaftsregisters (ZSR) kann unabhängig vom Wohnsitz überall eine Ausstellung von Bestätigungen in Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft erfolgen. Später wird es möglich sein, via E-Card Staatsbürgerschaftsnachweise selbst auszudrucken.
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