Was ist neu 2015?
Das neue Jahr wartet wieder mit einigen (rechtlichen) Änderungen auf.
(vp). Den besten Leitfaden zu Neuerungen im neuen Jahr liefert www.help.gv.at. Dort erfährt man zum Beispiel, dass ab 1. Juli 2015 die Krankenkassen die Kosten für Zahnspangen bis zum 18. Geburtstag und nur bei erheblicher Zahn- oder Kieferfehlstellung übernehmen. Ob diese vorliegt und die Zahnspange aus medizinischen Gründen wichtig ist, entscheidet der Zahnarzt.
Weitere Neuerungen betreffen das Thema Arbeit: So gibt es etwa schärfere Strafen bei Lohn- und Sozialdumping, eine Ausweitung der Lohnkontrollen, beim Arbeitslosengeld eine Gleichstellung von Kinderbetreuungszeiten mit Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst oder auch die Kürzung von Sonderpensionen.
Natürlich sind auch geänderte Beiträge bei Rezeptgebühr (5,55 Euro) & Co. aufgelistet. Erinnert wird man außerdem, dass man bald (1. Februar) die neue azurblaue Vignette kleben muss. Kostenpunkt fürs Jahr: 84,40 Euro.
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