Wild: Vorsicht auf den Straßen
Herbstzeit ist´Wildwechselzeit. Achtung auf den Straßen ist geboten.
Der Wildwechsel stellt in dieser nasskalten Jahreszeit eine häufige Unfallursache dar. Die meisten Wildunfälle passieren in der Dämmerung. Dabei ist nicht nur die Sicht nach vorne, sondern auch die Sicht neben dem Fahrzeug zu beachten, denn Wildtiere flüchten meist in Gruppen.
In Kärnten ist bereits seit Jahren der Bezirk Völkermarkt trauriger Spitzenreiter, dicht gefolgt von Klagenfurt (siehe Grafik). Daher sollten Wildwechsel-Warnschilder ernst genommen werden.
Wo derartige Schilder stehen, haben sich Bereiche durch erhöhtes Unfallaufkommen bzw. durch die landwirtschaftliche Besonderheit als besonders wildwechselintensiv herausgestellt.
Vollbremsung einleiten
Im Zeitraum des erhöhten Wildwechsels sollte man mit angepasster Geschwindigkeit unterwegs sein. Dies gilt für Bereiche in denen die Fahrbahn ein Feld oder eine Wiese von einem Waldstück trennt. Hier können bereits 80km/h zu schnell sein. Aufmerksamkeit muss auf den Fahrbahnrand und die angrenzenden Felder gelegt werden. Ein erhöhter Abstand zum rechten Fahrbahnrand verschafft eine längere Reaktionszeit. Durch Abblenden wird dem Tier die Möglichkeit zur Flucht gegeben, eine starke Lichtquelle irritiert sie. Durch Hupen können die Tiere ebenfalls verscheucht werden. Ist der Zusammenstoß mit dem Wild unvermeidbar, sollte eine Vollbremsung eingeleitet und das Lenkrad gut festgehalten werden. Riskante Ausweichmanöver sind zu vermeiden, da das Unfallrisiko dadurch höher als bei einer Kollision ist.
Was muss man tun?
Wird ein Tier angefahren und ergreift es die Flucht, muss die Polizei informiert und für die Suche nach dem Tier der zuständige Jagdaufseher informiert werden. Wird das Tier beim Aufprall getötet, muss man es von der Fahrbahn schaffen, um Folgeunfälle zu vermeiden. Direkter Kontakt mit dem Wild ist zu vermeiden, um nicht mit Krankheiten wie Tollwut infiziert zu werden. Auch hier gilt: Polizei bzw. Jäger informieren. Liegt das Tier noch verletzt auf der Straße, sollte ebenfalls der Kontakt vermieden werden, um sich nicht den Gefahren durch Tritte oder Angriffe des verletzten Tieres auszusetzen. Achtung: Es ist strafbar, ein getötetes Tier mitzunehmen. Wichtig: Unfallstelle absichern und Warnweste anziehen.
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