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Ärzte-Gehaltsverhandlungen: Land geht mit noch besserem Angebot weiter auf Ärzte zu

LH Kaiser und LHStv.in Prettner: 15-prozentige Erhöhung mit Gesamtvolumen von 13,5 Millionen Euro schon 2015 unter Einhaltung von Voraussetzungen – Ärzteverhandler werden Angebot in Betriebsversammlung abstimmen lassen

Das Land geht noch einen Schritt weiter auf die Ärztekammerfunktionäre und deren Forderung nach einer Erhöhung des Grundgehaltes in Folge einer Reduzierung der Wochendienstzeit zu. In der dritten Verhandlungsrunde heute, Montag, übermittelte Landeshauptmann Peter Kaiser ein weiter verbessertes Angebot, das vorsieht, dass das der Lösung in der Steiermark entsprechende Gesamtvolumen von 13,5 Millionen Euro nicht in Etappen, sondern bereits 2015 den Ärztinnen und Ärzten gewährt wird – vorbehaltlich der notwendigen Beschlüsse in Regierung und Landtag. Ärztekammerfunktionäre und Zentralbetriebsrat wollen das Angebot in Betriebsversammlungen diesen Freitag abstimmen lassen.

„Damit geht das Land an das äußerst mögliche und stellt ein durchdachtes, möglichst viele Aspekte berücksichtigendes Angebot, das eine mehr als faire Erhöhung von durchschnittlich 15 Prozent des Grundgehaltes bzw. über 11.000 Euro brutto pro Jahr mehr beinhaltet“, macht Kaiser deutlich. Der Landeshauptmann verweist darauf, dass das Land ohnehin mit enormen budgetären Herausforderungen zu kämpfen habe, Maastrichtkriterien einzuhalten und eine Gesamtverantwortung für die gesamte Kärntner Bevölkerung zu tragen habe. „In Zeiten, wo alle sparen müssen, darf niemand mit unmöglichen Forderungen überfordert werden. Hier gilt es, auch aus Rücksicht auf die für alle Erhöhungen aufkommenden Steuerzahler, das notwendige Augenmaß walten zu lassen“, so Kaiser.

Als Rahmenbedingungen für die Realisierung des Angebotes - vorbehaltlich der notwendigen Zustimmungen von Regierung und Landtag - nannte der Landeshauptmann, dass damit Verdienstentgänge und Erhöhung der Grundgehälter abgedeckt werden, der Auftrag zu einer raschen Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie mit 48 Stunden Wochenarbeitszeit ergeht, Maßnahmen zum Erhalt der Konkurrenzfähigkeit, sprich höhere Einstiegsgehälter, umgesetzt werden und es keine uneingeschränkte Nebenbeschäftigungen geben wird.

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