EU hat ,Beihilfen‘ im Visier

Viel Staub wirbelt die Kärntner „Förderpraxis“ für Skigebiete in Brüssel auf. Nach Beschwerde prüft die Kommission, ob Geldspritzen gegen geltendes EU-Recht verstoßen | Foto: pixelio.de/Stricker
  • Viel Staub wirbelt die Kärntner „Förderpraxis“ für Skigebiete in Brüssel auf. Nach Beschwerde prüft die Kommission, ob Geldspritzen gegen geltendes EU-Recht verstoßen
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Kärnten droht heftiges Ungemach aus Brüssel. Grund sind die Geldspritzen, die Kärnten seinen Skigebieten gewährt. Der Wettbewerbskommissar der Europäischen Kommission in Brüssel hat sich mit Fragen an die Landesregierung gewandt – Ziel ist es herauszufinden, ob die (teils Dauer-)Hilfe für Kärntens Skigebiete den strengen EU-Wettbewerbsregeln entspricht.

Beschwerde an Kommission
Ins Rollen gebracht hat die ganze Causa eine Sachverhaltsdarstellung, die ein Klagenfurter am 1. März 2010 an die EU-Kommission geschickt hat. Wer dahintersteckt, haben die Beamten in Klagenfurt nicht erfahren. Der konkrete Vorwurf: Kärnten habe jahrelang unerlaubte Beihilfen bis Summen ausbezahlt, die weit über die nach dem EU-Beihilfenrecht zulässigen Beträge hinausgehen.
Und es ist starker Tobak, der im Schreiben aufgezählt wird: Förderungen für die Petzen werden ebenso angeprangert wie von der Hypo und vom Land finanzierte „Überkapazitäten am Nassfeld und in Bad Kleinkirchheim“. – „Wir ersuchen Sie daher, diesem Förderunwesen zur Zerstörung der letzten naturnahen Kärntner Hochalpenregionen Einhalt zu gebieten“, ist zu lesen. Übrigens: Die Identität des Beschwerdeführers wurde den Kärntnern nicht mitgeteilt …

Unzulässige Beihilfen?
Am 26. November 2010 reagierte die Europäische Kommission und fordert das Land zur Stellungnahme auf. Im Raum steht weiterhin der Vorwurf unzulässiger Beihilfen für Kärntner Skilifte. In der Landesregierung vertritt man naturgemäß hingegen die Ansicht, dass die Förderpraxis den Entscheidungen der Kommission entspreche. Die Tourismusholding (KTH) sei eine Landesbeteiligung, die nach dem Prinzip des marktwirtschaftlichen Privatinvestors agiere. Die Petzen wird als „medienwirksamer Sonderfall“ bezeichnet, der „nicht das Beihilfenrecht“ berühre.
Es wurde auf der Petzen „ aus regionalpolitischen Gründen zur Sicherung des Betriebes aktuell eine Finanzierungszusage übernommen“, gesteht man im Land ein.
Nun ist wieder die EU-Kommission am Zug – in Brüssel wird jetzt entschieden, ob das Land gegen EU-Recht verstoßen hat – und falls dies der Fall ist, kann es teuer werden: „Dann müssten sämtliche Förderungen inklusive Zinsen von den betroffenen Liftgesellschaften ans Land zurückgezahlt werden“, meint dazu ein Insider.

Autor: Uwe Sommersguter

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