Gagen werden offen gelegt

Um mehr als ein Viertel verdienen Männer mehr als Frauen. Ab 2011 ist Transparenz bei den Gehältern Pflicht. Dies soll dazu beitragen, die Waage ins Gleichgewicht zu bringen | Foto: www.photos.com
  • Um mehr als ein Viertel verdienen Männer mehr als Frauen. Ab 2011 ist Transparenz bei den Gehältern Pflicht. Dies soll dazu beitragen, die Waage ins Gleichgewicht zu bringen
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Würden Männer heute, am 29. September, ihre Arbeit bis zum Jahresende niederlegen, kämen sie dennoch auf das gleiche Einkommen. Umgekehrt formuliert: „Frauen arbeiten 94 Tage praktisch ohne Bezahlung“, wie es Waltraud Rohrer, ÖGB-Landesfrauenvorsitzende, „überspitzt“ formuliert. Mit dem heutigen „Equal Pay Day“ (Tag des gleichen Einkommens) will man auf den durchschnittlichen Einkommensunterschied von Männern und Frauen von 25,6 Prozent aufmerksam machen.

Die Gründe für die Einkommensschere sind vielfältig. Einer ist: „Viele Frauen wählen schon zu Beginn ihrer Karriere Berufe, in denen die Einkommen traditionell niedriger sind“, so Rohrer. Landesrätin Beate Prettner ergänzt: „Mehr als die Hälfte der Lehrlinge entscheiden sich für Friseurin, Büro- oder Einzelhandelskauffrau.“ Berufsorientierung soll – neben anderen Maßnahmen – das Spektrum erweitern.

Ab 2011 Pflicht: Offenlegung
Große Hoffnung aber haben Frauenpolitikerinnen in transparente Einkommen. „Viele Frauen wissen gar nicht, wie viel sie für ihre Arbeit verlangen können“, weiß Rohrer. Die für Unternehmen ab 2011 verpflichtende Offenlegung der Gehälter soll Vergleichbarkeit und damit Abhilfe schaffen.
Ab 1. Jänner müssen Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern die Einkommen transparent machen. „Das betrifft 15 Prozent der österreichischen Firmen“, so Prettner. 2012 folgen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter. Danach gelten 250 und 2014 schließlich 150 Arbeitnehmer als Grenze. „Damit legen in Österreich immerhin 42 Prozent der Unternehmen die Einkommen ihrer Mitarbeiter offen“, hofft Prettner auf eine Stärkung des Bewusstseins.
ÖGB-Chef Hermann Lipitsch fordert weitere Maßnahmen. „Bekommt eine Frau zwei Kinder, versäumt sie in den vier Jahren Abwesenheit zwei Lohnvorrückungen und damit 150 Euro im Monat“, erklärt er. „Kinderzeiten auf das Gehalt anrechnen!“

Autor: Gerd Leitner

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