Handymast in der "Roten Zone"

Neben dem Sirnitzbach liegt das Grundstück, auf dem der Handymast errichtet wird. Es befindet sich in der "Roten Zone" | Foto: Friessnegg
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SIRNITZ (fri). Die Wogen in Sirnitz gehen derzeit hoch. Schuld daran ist die Errichtung einer Telekommunikationsanlage samt Zuleitung mittels Erdkabel auf einem Grundstück, das in der sogenannten "Roten Zone" liegt.
"Der Standort befindet sich in der 'Roten Gefahrenzone' des Sirnitzbaches und dafür ist eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich. Aufgrund dieser Tatsache fällt die Bewilligung nicht in das Gesetz der Kärntner Bauordnung und wir sind als Gemeinde Albeck weder zuständig noch haben wir ein Einspruchsrecht", ärgert sich Bürgermeisterin Annegret Zarre (ÖVP).

Keine Parteistellung

Sie hätte erst per Bescheid über die Baumaßnahmen Kenntnis erhalten und auch Anrainer hätten keine Möglichkeit einer Stellungnahme zum Projekt gehabt. Nun wären bereits Erdkabel verlegt sowie die Bodenplatte für die Anlage errichtet worden. Der Betreiber argumentiert mit der Verpflichtung eine flächendeckende Mobilfunk- und Internetversorgung gewährleisten zu müssen. Einzelne Ortsteile wären derzeit nur schlecht oder unzureichend versorgt und es käme immer wieder zu Störungen im System.

Gutachten erstellt

Für Objekte, die sich in sogenannten "Roten Zonen" befinden, würden nach Auskunft des Wasserrechtsexperten BHStv. Robert Derhaschnig eigene Gesetze gelten. "Das Gesetz unterscheidet hier zwischen Gebäuden und baulichen Anlagen", erklärt er. "Bei einem Handymast handelt es sich ganz eindeutig um eine bauliche Anlage, da dieser weder von Mauern umgeben ist, noch ein Dach besitzt." Daher sei für eine Baubewilligung auch ein Gutachten von Sachverständigen nötig. Die Wildbach- und Lawinenverbauung hätte im konkreten Fall schlüssig und nachvollziehbar zusammengefasst, dass bei Einhaltung aller Auflagen keine Gefahrenerhöhung für Dritte bestünde.

Keine Gefährdung

"Wir haben festgestellt, dass es sich bei dem Objekt um eine rein technische Anlage handelt, die auch keine Verschlechterung des Oberflächen- oder Grundwasserkörpers nach sich zieht", folgert der Wasserrechtsexperte. "Erhöhte Hochwassergefährdung konnte durch die Gutachten ausgeschlossen werden."

Zur Sache

Der Neubau der Sende- und Empfangsanlage in Sirnitz besteht aus: einem Gittermast mit einer Höhe von 45 Metern, einem Fundament, einem Wetterschutzdach, einem Gitterrostpodest mit darauf montierter Systemtechnik sowie einer 1,7 Meter hohen Blechverkleidung des Mastens an der Süd- und Westseite.

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