Skidata muss 10.000 Euro bezahlen

GRÖDIG (buk). Zurückgewiesen hat nun der OGH den Revisionskurs der Skidata gegen ein verhängtes Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro. Grund für die Strafe war laut Unternehmen die "Missachtung der Einstweiligen Verfügung im Rahmen der Medienkampagne im Sommer 2016". Mit diesem Urteil ist das Bußgeld definitiv. Skidata teilte mit, dass die Entscheidung zwar bedauert, nun aber voll und ganz akzeptiert werde. Das Unternehmen geht davon aus, dass der Prozessgegner – die Axess AG – den Betrag nach dem Abschluss aller laufenden Verfahren ohnehin zurückbezahlen müsse. Die Klage des Hauptverfahrens dreht sich um "unlauteren Wettbewerb", den Axess der Skidata vorwirft.

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