Fragwürdige Wohnverhältnisse einer Jungfamilie

hier wohnen 5 Personen und Wiener Wohnen meint: es gibt schlimmere Fälle
  • hier wohnen 5 Personen und Wiener Wohnen meint: es gibt schlimmere Fälle
  • hochgeladen von Günther Koller

Zwei Erwachsene und drei Kinder, zusammen gepfercht in einen ca. 13 m² großen Zimmer.
Die Luft ist stickig, grosse soziale Spannungen an der Tagesordnung.

Das Zimmer gehört zu einer ca. 35 m² Wohnung, die mit noch zwei weiteren Erwachsenen geteilt wird.
7 Personen auf engstem Raum. Seit Mai diesen Jahres.
Szenen, die man in Österreich oder im roten Wien nicht erwarten würde, sind bittere Realität für Familie M. aus dem 20. Wiener Gemeindebezirk.

Damit hat die Situation an Dramatik noch nicht ihren Höhepunkt erreicht.
Denn nun muss die Familie am 31.10.2012 auch diese Wohnung verlassen.
Denn die bisherige Vermieterin (Tante) und vor allem ihr Lebensgefährte wollen diese Situation nicht mehr ertragen und setzen die Familie vor die Türe.
Trotzdem seit 2010 bei Wiener Wohnen ein Vormerkschein vorliegt, steht die Familie nun endgültig ohne Unterkunft da.
Es stellt sich die Frage: Wie konnte es soweit kommen?

Seit Jahren lebt Familie M. in diesen menschenunwürdigen Zuständen. 2009 musste Herr M., ausgebildeter Operationsassistent und derzeit in Karenz, Privatkonkurs anmelden. Die Reaktion der Gemeinde kam prompt: Trotz eingehaltenen Zahlungsplan wurde ihm von Wien Strom nicht nur der Strom abgedreht, sondern auch gleich der Stromzähler entfernt. Als man das Missverständnis aufdeckte wurde klar gestellt, das der Stromzähler erst wieder installiert werden würde, wenn die Stromleitungen in einwandfreien Zustand gebracht worden war.
Die Instandhaltung des Hauses liegt natürlich im Aufgabenbereich des Vermieters, dieser weigerte sich jedoch vehement seiner Pflicht nachzukommen. Herr M. war nun gezwungen, um zumindest etwas Strom in der Wohnung zu haben, von der Nachbarin mittels Stromkabel für einfache Lichtverhältnisse zu sorgen. Schließlich wurde das Wohnen beinahe lebensgefährlich: der existierende Ölofen verursachte wegen einen Defekt am Kamin beinahe ein Katastrophe und wurde daraufhin von der Feuerwehr ein Heizverbot verhängt

Von den Belastungen der letzten Jahre, psychisch angeschlagen und in Unkenntnis der Rechtslage, stellte Herr M. die Mietzahlung wegen der untragbaren Wohnbedingungen ein. Es folgte prompt die Kündigung durch den Vermieter. Welche Herr M., schon der Verzweiflung nahe leider nicht beeinspruchte um seine Einwände bei Gericht geltend zu machen. Die Tante, ebenfalls im selben Haus wohnhaft, stellte der Familie ein Zimmer in ihrer 32 m² Wohnung zur Verfügung, in der nun insgesamt sieben Menschen wohnen. Es sollten nur wenige Tage sein.
Das alles ist mittlerweile bald zwei Jahre her und seit eben dieser Zeit besitzt Herr M. einen Vormerkschein für eine Wiener Gemeindewohnung, Vormerkgrund: Überbelegung.

Vor allem die Kinder (heute 16 Monate, 3 und 6 Jahre alt) leiden unter den Wohnbedingungen: in Folge der Überbelegung kam es durch die schlechten Belüftungsmöglichkeit zur Schimmelbildung, welche ein ärztliches Attest als Auslöser für die wiederholten Atemwegsinfekte der Kleinkinder identifizieren konnte.
Nunmehr stellt sich auch authismus und hyperaktivität ein. Was bei diesen Verhältnissen nicht wundert. Und so ergab eine vor kurzem durchgeführte Untersuchung, dass mit einer Therapie sofort zu beginnen ist. Üblicherweise mehrere Monate Wartezeit auf eine Therapieplatz wurden angesichts der dringlichen Lage verkürzt und kann das Kind sofort mit der Therapie beginnen.

Doch Wiener Wohnen, Sozialamt und Bürgermeister Häupl fühlen sich noch immer nicht zuständig: Mehrmals stellte Herr M. einen Antrag auf bevorzugte Behandlung des Wohnungsantrags. Mit der Begründung, dass „die Argumente nicht ausreichen würden“, wurden diese Anträge immer wieder abgelehnt.
Hilfe suchend wandte er sich an verschiedenste Stellen und Organisationen, doch niemand sah eine Möglichkeit der Familie zu helfen.
Der Gesundheitszustand der Kinder wird nicht besser, doch die Familie ist weiterhin auf die Frist der Gemeinde angewiesen.

So kann Familie M. nur hoffen, dass ihnen endlich eine Wohnung zugewiesen wird.

„Es ist mir unverständlich, mit welchen Begründungen in diesem Fall Wiener Wohnen immer wieder eine rasche Lösung vor allem im Sinne der Kinder ablehnt. Alleine im nahen Umfeld des jetzigen Wohnortes konnte ich 3 schon jahrelang leerstehende Wohnungen ausmachen. Längst könnte die Familie in geordneten Verhältnissen leben.
Fragwürdig halte ich auch die gängige Beratungspraxis von Sachbearbeitern in ähnlichen Fällen: „Lassen Sie sich scheiden, dann bekommen Sie schneller eine Wohnung.“
Anstatt die Familie zu stärken und die sozialen Spannungen zu beenden, rät man in ähnlichen Fällen zur Auflösung familiärer Strukturen. So sieht in Wahrheit die soziale Komponente der Wiener Landesregierung mit SPÖ/Grüne aus !“
Oder will man die Wienerinnen und Wiener bewusst zum Lügen verleiten, damit sie die sozialen Einrichtungen nutzen können?“

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