Alkohol unter 16 Jahren? Keine Chance!

Foto: Summerauer
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Veranstalter nehmen verstärkt ihre Verantwortung gegenüber den Besuchern ihrer Feste wahr.

BEZIRK, KEFERMARKT. „Feuerwehrfeste sind in vielen Orten ein fixer Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens und der Kameradschaftspflege. Sie sind aber auch ein unverzichtbares Instrument, zusätzliche finanzielle Mittel für notwendige Anschaffungen von Einsatzgerätschaften zu erzielen“, sagt Bezirks-Feuerwehrkommandant Franz Seitz. Und bei diesen Veranstaltungen werden den gesetzlichen Auflagen, besonders auch der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, größtes Augenmerk geschenkt.
Vorbildlich organisiert wird von den Feuerwehrleuten aus Kefermarkt jedes Jahr das dreitägige Zeltfest. „Zur Umsetzung werden beim Eintritt vom Sicherheitsdienst die Ausweise der Besucher kontrolliert. Nach dem Alter richtet sich dann die Farbe des am Handgelenk angebrachten Armbandes“, erklärt Kommandant Peter Maier.

Ausweis-Kontrolle

Beim Eingang und in den Bars sind „Young & Clever“-Flyer aufgelegt und Informationsplakate angebracht. In einer Vorbesprechung werden die Helfer und Helferinnen unterwiesen, damit kein Alkohol und keine Zigaretten an „Nichtberechtigte“ verkauft werden.
„Oft werden die Armbänder von den ganz jungen Besuchern abgerissen. Sie sagen dann, sie hätten das Band verloren und seien bereits 18 Jahre alt. In diesen Fällen wird kein Alkohol ausgeschenkt, und der Festzeltbesucher hat sich beim Eingang nach Ausweiskontrolle durch die Sicherheitsleute ein neues Armband zu holen“, berichtet Feuerwehrmann Stefan Freudenthaler. Übrigens: Die Ausweise der unter 16-Jährigen werden an der Eintrittskasse zurückgehalten und müssen bis 24 Uhr abgeholt werden. Dann heißt es also „ab nach Hause“, sofern sich nicht noch Erziehungsberechtigte auf der Veranstaltung befinden.

Gewissenhafte Einhaltung

„Jugendschutz hat in unserer freiwilligen Hilfsgemeinschaft große Priorität. So werden die Jugendbetreuer umfassend auf ihre Aufgabe in den Feuerwehren vorbereitet“, informiert der Bezirksfeuerwehrkommandant. „Die Eltern von 737 Buben und Mädchen trauen ihren Nachwuchs der Obhut der Feuerwehren im Bezirk Freistadt an. Und da gehört auch die gewissenhafte Einhaltung des Jugendschutzgesetzes ganz einfach dazu.“

Zur Sache:

Unter www.jugendschutz-ooe.at finden alle Interessierten die wichtigsten Infos in Sachen Jugendschutz.

Ohne Aufsichtsperson gelten folgende Ausgehzeiten: unter 14 Jahren von 5 bis 22 Uhr; 14 und 15 Jahre von 5 bis 24 Uhr; ab 16 Jahren ohne zeitliche Begrenzung; generell verboten ist der Aufenthalt in Nachtklubs oder vergleichbaren Betrieben.

Bei Zigaretten und Alkohol ist besondere Vorsicht geboten, denn bis 16 ist der Kauf und Konsum von Tabakwaren und alkoholischen Getränken generell verboten. Ab 16 Jahren gilt dieses Verbot für gebrannte alkoholische Getränke, auch wenn sie in Form von Mischgetränken abgegeben werden.

Ausweise wurden lückenlos verlangt!

BEZIRK FREISTADT. Zwei 15-jährige Schüler aus dem Raum Freistadt haben als Testkäufer für die BezirksRundschau versucht, im Bezirk Alkohol einzukaufen. Weder in den Geschäften noch in den Tankstellen waren sie „erfolgreich“. Die Verkäuferinnen und Verkäufer fragten geschlossen und ganz routiniert nach Alter und Ausweis. „Wir werden ohnehin auch vom Land immer wieder kontrolliert und überprüft,“ erklärt eine Verkäuferin den ganz selbstverständlichen Umgang mit dem Jugendschutzgesetz.

Kommentar
Elisabeth Hostinar

Feiern mit
Verantwortung

Zeltfeste waren früher manchmal ein Freibrief für besonders viel Action, noch mehr Alkohol und Feiern bis in die frühen Morgenstunden. Egal wie alt. Das hat sich bei vielen Veranstaltern gründlich geändert. Das Jugendschutzgesetz wird meist sehr konsequent und durchdacht umgesetzt, sodass beim Einlass nicht mehr getrickst werden kann. Sehr zur Freude vieler Eltern, die damit sicher sein können, dass die Teenager zwar ihren Spaß, aber keinen Zugriff auf Bier, Wein und Zigaretten haben. Damit zeigen die Fest-Organisatoren deutlich mehr Verantwortungsbewusstsein, als so manche Mütter und Väter, die es dulden, dass ihre Kinder daheim oder bei Kollegen entsprechend „vorglühen“ und leider auch minderjährige Freunde mit Alkopops abfüttern.

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