Resolution an Landtag
Freistadt fordert mehr Lohn für Gemeindebedienstete

Bürgermeister Christian Gratzl und Stadtamtsleiter Florian Riegler (von links) setzen sich für eine Attraktivierung des Gemeindedienstes ein. | Foto: Stadtgemeinde Freistadt
  • Bürgermeister Christian Gratzl und Stadtamtsleiter Florian Riegler (von links) setzen sich für eine Attraktivierung des Gemeindedienstes ein.
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FREISTADT. Als politisches Zeichen der Solidarität mit den Gemeindebediensteten beschloss der Freistädter Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig eine Resolution(*) an den Oö. Landtag, in der eine bessere Entlohnung gefordert wird. „Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt auch in Freistadt sehr deutlich: Potenzielle Mitarbeiter, die grundsätzlich an einer Tätigkeit im Gemeindedienst interessiert und auch fachlich geeignet wären, lehnen Stellenangebote aufgrund der geringen Entlohnung ab", sagt Stadtamtsleiter Florian Riegler. Laut ihm werde es immer schwieriger, offene Stellen nachzubesetzen. Dem gegenüber stünden stetig wachsende Anforderungen an den Gemeindedienst. "Die Aufgaben werden vielfältiger, komplexer und umfangreicher. Dafür erfolgt keine adäquate Gegenleistung. Unser starres Gehaltsschema ist in vielen Berufsbildern mit der Privatwirtschaft nicht konkurrenzfähig", kritisiert Riegler.

Verbesserungen für Bedienstete

Die Führung der Stadtgemeinde Freistadt ist sehr darum bemüht, den Gemeindedienst im Rahmen ihrer Möglichkeiten attraktiver zu gestalten. So wurden diverse Maßnahmen zur Attraktivierung beschlossen, wie etwa ein vergünstigter Bediensteten-Tarif fürdas Mittagessen in der Schulküche oder finanzielle Unterstützung bei Kinderbetreuungskosten.
„Unsere Mitarbeiter leisten einen hervorragenden Job. Sie verdienen eine faire Entlohnung. Dafür setzen wir uns mit aller Kraft ein“, sagt Bürgermeister Christian Gratzl (SPÖ).
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(*)Die Resolution, die der Freistädter Gemeinderat beschloss, lautet im Wortlaut:

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Freistadt ersucht den Oö. Landtag um eine allgemeine Evaluierung des Oö. Gemeindedienstes und eine gezielte und rechtzeitige Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen, insbesondere die Adaptierung des Gehaltsschemas für die Bediensteten der Oö. Gemeinden und Gemeindeverbände im Sinne einer allgemeinen Anhebung der Gehälter.

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