Digitale Vignette
ASFINAG: Strafe trotz bezahlter Vignette
Fahren mit ungültiger Vignette – so der Vorwurf. Ein Tippfehler beim Kauf der digitalen Vignette, war der Grund für die Strafe.
GÄSNERNDORF. Überrascht war der Familienvater Johann M. als ihm eine Strafe der ASFINAG über 120 Euro ins Haus flatterte. Fahren mit ungültiger Vignette wurde ihm vorgeworfen, dafür sei eine Ersatzmaut zu bezahlen. Das kam ihm komisch vor, hatte er doch nachweislich mit Rechnung diese bezahlt. Auf seine Recherche hin stellte er fest, dass beim Kauf der digitalen Vignette ein Tippfehler beim Kennzeichen passiert war. Eine Intervention bei der ASFINAG blieb fruchtlos. Er bekam lediglich die Antwort, dass es unerheblich sei, ob er die Vignette gekauft habe, sie sei nur für das Fahrzeug mit dem irrtümlich getippten Kennzeichen gültig. Auf den Hinweis, dass auf dieses Fahrzeug ja möglicherweise zwei Vignetten laufen, wollte man nicht reagieren.
"Sie können ja Einspruch erheben, aber dann wird's noch teurer",
war die Aussage des ASFINAG-Mitarbeiters. Der seiner Ansicht nach ungerecht Bestrafte möchte alle, die eine digitale Vignette erwerben, darauf aufmerksam machen, sorgfältig die Autonummer zu prüfen, um eine Strafe zu vermeiden.
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