Gemeinderatswahl 2020
Rechte und Pflichten eines Gemeinderats

Foto: Symbolbild

In wenigen Tagen wählen wir den "Gemeinderat", doch wissen Sie eigentlich wen Sie hier wählen und was die Aufgaben des Gemeinderats sind? 

BEZIRK GÄNSERNDORF. Der Wahlkampf für die Gemeinderatswahlen am 26. Jänner läuft ab jetzt auf Hochtouren. In allen 44 Gemeinden des Bezirks Gänserndorf wird gewählt. Für alle, die in den Gemeinderat einziehen, gelten jedoch diverse Aufgaben, Rechte und Pflichten. Wir haben uns die die Gemeindeordnung genauer angesehen.

Was genau ist denn eigentlich der "Gemeinderat"?

Der Gemeinderat ist die gewählte Volksvertretung innerhalb einer Gemeinde. Hier fallen die wichtigsten Beschlüsse und Entscheidungen einer Gemeinde. Die wichtigste ist alljährlich der Beschluss über das Budget, sozusagen die Grundlage für die gesamte Tätigkeit der Verwaltung. Trotz grundsätzlicher Festlegung im Budget müssen alle wichtigen Vorhaben und Leistungsvergaben noch ausdrücklich vom Gemeinderat beschlossen werden, zum Beispiel Bauvorhaben, schulische und kulturelle Angelegenheiten oder auch Subventionen. Wichtige Entscheidungen über Veränderungen, Neuerungen und Projekte einer Gemeinde werden also im Gemeinderat beschlossen. Neben dem Gemeinderat, muss jede Gemeinde einen sogenannten "Gemeindevorstand", oft auch als "Stadtrat" bezeichnet und einen Bürgermeister haben. Der Gemeinderat wird immer jeweils auf eine Dauer von fünf Jahren gewählt.

Der Gemeinderat hat mindestens 13 Mitglieder

Die Größe des Gemeinderates hängt von der Einwohnerzahl der Gemeinde ab. Er besteht aus mindestens 13 Mitgliedern (mit wenigen Ausnahmen in ganz kleinen Gemeinden) und hat maximal 45 Mandatare. Den Vorsitz hat der Bürgermeister, der aus der Mitte des Gemeinderats gewählt wird. Jedes Gemeinderatsmitglied muss auch angelobt werden.

“Ich gelobe, die Bundes- und Landesverfassung und alle übrigen Gesetze der Republik Österreich und des Landes Niederösterreich gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde ....... nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.”

Vorbereitet werden die Themen für den Gemeinderat in gesonderten Ausschüssen, die von den einzelnen Mandataren gebildet werden. Alle Entscheidungen trifft aber der Gemeinderat gemeinsam, der laut Verordnung mindestens vier Mal pro Jahr zusammentreten muss. Jeder einzelne Gemeinderat hat die Pflicht, in den Sitzungen und Ausschüssen mitzuwirken und mitzustimmen. Das bedeutet, er muss sich vorbereiten und dann nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohl der Gemeinde seine Stimme abzugeben. Außerdem muss er an den Sitzungen teilnehmen. Fehlt ein Gemeinderat dreimal hintereinander unentschuldigt, bedeutet das seinen Mandatsverlust. Um sein Mandat ausüben zu können, hat jeder einzelne Gemeinderat das Recht, Anfragen und Anträge zu stellen und die Akten der Gemeinde einzusehen.

Ehrenamt und besondere Aufgaben

Wer ein Gemeindratsmandat übernimmt, übt damit ein Ehrenamt aus. Dennoch regelt ein eigenes Gesetz eine Entschädigung, die sich am Bezug des Bürgermeisters und an der Größe der Gemeinde orientiert. Mitglieder des Gemeinderates können zur Wahrung der Interessen der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich vom Gemeinderat mit besonderen Aufgaben betraut werden. Jedenfalls sind Jugendgemeinderäte und Bildungsgemeinderäte zu bestellen. 

Und wer ist jetzt der Ortsvorsteher?

Für jeden Ortsteil kann der Gemeinderat auf Vorschlag des Bürgermeisters einen Ortsvorsteher auf die Dauer der Funktionsperiode des Gemeindevorstandes bestellen. Es können nur Gemeindemitglieder bestellt werden, die das passive Wahlrecht zum Gemeinderat besitzen und ihren Hauptwohnsitz in dem Ortsteil haben, für den sie bestellt werden sollen.

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