Wie Hermann Schultes den Wettbewerb für seine Bauern fair gestallten will
Landwirte treffen sich zur Vollversammlung
„Für unsere Bäuerinnen und Bauern ist das Jahr 2014 von zahlreichen Veränderungen geprägt. Manche dieser Neuerungen sind erst im Groben geregelt. Daher brauchen wir eine rasche Klärung der offenen Fragen, um Planungssicherheit für die Zukunft zu erlangen“, betonte LK NÖ-Präsident Schultes bei der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Niederösterreich in der Bildungswerkstatt Mold. „Die Landwirtschaftskammer trägt die Veränderungen mit, doch die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe darf – gerade angesichts sinkender öffentlicher Gelder – nicht gefährdet werden. Daher ist eine rasche Genehmigung des LE-Programms genauso wichtig, wie faire Produktionsbedingungen über alle Bereiche hinweg“, so Schultes weiter.
Rasch Klarheit bei Ländlicher Entwicklung bis 2020 notwendig
Das bei der EU-Kommission eingereichte Programm zur Ländlichen Entwicklung ist noch nicht genehmigt. Allerdings werden darin enthaltende Maßnahmen bereits „vorbehaltlich der Genehmigung“ umgesetzt, wie etwa die Investitionsförderung. Die NÖ Landwirtschaftskammer fordert daher eine rasche Genehmigung bzw. Richtlinien-Ausarbeitung – ohne Überraschungen. Zusätzliche Auflagen im Umweltprogramm oder nicht nachvollziehbare Auswahlkriterien für Investitionsprojekte wären kontraproduktiv. Eine möglichst flächendeckende Teilnahme am Umweltprogramm und eine hohe Investitionsquote nutzen der Zukunft der Betriebe und der Umwelt.
Geflügelmast braucht faire Produktionsstandards und Preise
Der heimische Mastgeflügelbereich ist durch die derzeitigen rechtlichen Bestimmungen in seiner Wettbewerbsfähigkeit massiv gefährdet. Während der Konsum von Geflügelfleisch steigt, stagniert die Inlandsproduktion. Wenn es bei den Produktionsstandards keine Änderungen gibt und sich der Handel nicht zu den heimischen Produkten bekennt, droht den heimischen Geflügelmästern ein Schweizer Schicksal: Die Konsumenten fänden noch mehr ausländisches Geflügel im Regal, die heimische Produktion könnte zur Nische verdrängt werden. Die LK NÖ fordert daher BM Stöger erneut und eindringlich auf, hier Veränderungen im Sinne der Bauern und Konsumenten zu erlassen.
Bekenntnis zu modernen Produktionstechnologien
Die laufenden Verschärfungen des EU-Pflanzenschutzmittelrechts und der nationalen Umsetzung führen zu verstärkter Unsicherheit und Ernteeinbußen in der konventionellen und biologischen Landwirtschaft. Die Landwirte sehen sich gleichzeitig auf offenen Produktmärkten mit nicht-offenen Betriebsmittelmärkten konfrontiert. Die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer fordert daher die Umsetzung eines echten Binnenmarkts für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Die Anstrengungen zum treffsicheren, minimalen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, wie etwa Warndienstsysteme und Prognosemodelle, unterstütze man.
Europäischen Energieversorgung muss auf Erneuerbare Energien setzen
Gerade der jetzige Konflikt zwischen der Ukraine und Russland macht deutlich, dass nur eine Energiewende hin zu regionalen, erneuerbaren Energien, Sicherheit bieten kann. Die heimische Land- und Forstwirtschaft liefert die Antwort auf die riskante Importabhängigkeit von fossiler Energie. Deswegen fordert die LK NÖ eine grundlegende Überarbeitung des Energieeffizienzgesetzes. Denn neben der Effizienzsteigerung muss unbedingt der Ausbau der Erneuerbaren – insbesondere Biomasse – umfassend berücksichtigt werden.
Resolution einstimmig beschlossen
Neben den angesprochenen Themen wurden auch Standpunkte zur Vermögungsbesteuerung und Forderungen zur INVEKOS Umsetzung, zur Milchwirtschaft, zum Thema Ernteversicherungen sowie zur EU-Bioverordnung diskutiert und in einer Resolution ausformuliert. Diese wurde von der Vollversammlung einstimmig beschlossen.
ZUR SACHE
Die Vollversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium der Vertretung der Landwirtschaft in Niederösterreich. Sie besteht aus 40 Mitgliedern, die gleichzeitig als Landeskammerräte Funktionen ausüben. Die Vollversammlung dient der Beratung und Beschlussfassung aller Angelegenheiten der Landes-Landwirtschafts-kammer, soweit nicht der Hauptausschuss oder der Präsident zuständig sind.
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