Waldbrandgefahr
Das Entzünden von Feuer und Rauchen in Walgebieten verboten
Aufgrund der warmen Temperaturen und des sehr trockenen Wetters gibt die Bezirkshauptmannschaft Gmünd ein Feuer- und Rauchverbot heraus.
BEZIRK. Ab heute ist jegliches Entzünden von Feuer oder das Rauchen in sämtlichen Waldbereichen im gesamten Bezirk Gmünd untersagt. Auch ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände wie Zündhölzer oder und Zigaretten im Waldbereich sowie in deren Gefährdungsbereichen wegzuwerfen. Bei Übertretungen winken saftige Strafen. So werden bei Missachtung der Verordnung Geldstrafen bis zu 7270 Euro fällig. Ebenso kann eine Übertretung eine bis zu vierwöchige Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Hinweise der Bezirkshauptmannschaft Gmünd:
- Die Zufahrtswege zum Wald sind freizuhalten, damit im Falle eines Brandes die Feuerwehr zufahren kann.
- Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
- Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.
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