Drei Verpartnerungen gab es im Jahr 2010 in Gmünd
Homo-Paare verpartnern sich nicht mit „Ja“, sondern mit Unterschrift
Seit 2010 ist es gleichgeschlechtlichen Paaren in Österreich endlich erlaubt, ihre Partnerschaft gesetzlich zu dokumentieren. Im Bezirk Gmünd nahmen dies drei Paare zum Anlass, sich zu „verpartnern“.
GMÜND. Zwei weibliche und ein männliches Paar wagten den Schritt zur Bezirkshauptmannschaft, um dort ihre bestehende Partnerschaft mittels „Verwaltungsakt“ gesetzlich bestätigen zu lassen. Man richte sich dabei, so die zuständige Bedienstete der BH, bei der Gestaltung durchaus nach dem jeweiligen Paar, auch ein feierlicher Rahmen sei möglich, ebenso wie eine Ringübergabe, was in einem Fall auch geschehen sei. Im Vorfeld müsse, wie auch bei einer Hetero-Ehe, die Partnerschaftsfähigkeit ermittelt werden. Die zukünftigen Partner dürfen also weder in einer aufrechten Ehe/Verpartnerung, noch in direkter Linie verwandt sein. Die Verpartnerung hat, wie auch die Ehe, die gleichen rechtlichen Folgen (Ausnahme: keine Kindesadoption). Auf der BH werde ein Partnerschaftsbuch, analog zum Standesamt mit dem Ehebuch, geführt. Die Verpartnerung werde nicht mit „Ja“, sondern mit der Unterschrift besiegelt.
Eva Jungmann
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