Verfassungsgerichtshof
"Anderer Elternteil" könnte künftig anerkannt werden
Was passiert, wenn zwei Frauen in einer Partnerschaft leben und eine von ihnen ein Kind von einem Mann bekommt? Darf sich die andere Frau dann als "anderer Elternteil" bezeichnen? Laut Magistrat der Stadt Wien nicht. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat aber nun beschlossen, ein Gesetzesprüfungsverfahren zum Thema Personenstand einzuleiten. ÖSTERREICH. Anlass dafür ist die Beschwerde einer Frau, deren Partnerin ein Kind zur Welt gebracht hat und die im Sinne des ABGB als "anderer Elternteil"...