Landesgericht Krems
Mit Jausen-Messer die Lebensgefährtin bedroht
BEZIRK GMÜND. Im Oktober 2021 gerieten ein 50-Jähriger und seine 43-jährige Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung im Bezirk Gmünd in Streit. Es ging um Eifersucht, da er glaubte, sie habe sich in einen anderen verliebt.
Wurst geschnitten
Im Zuge der Auseinandersetzung ging der Mann, der sich gerade eine Wurst mit einem 20 Zentimeter langen Jausen-Messer aufgeschnitten hatte, auf die Frau zu und fuchtelte mit dem Messer vor ihrem Hals umher.
"Hole Messer"
Eine Woche später deutete der 50-Jährige bei einer neuerlichen Auseinandersetzung mit der Hand an, dass er ihr die Kehle durchschneiden werde und fügte hinzu, dass er jetzt seine Messer aus dem Keller holen werde. Daraufhin rief die Verängstigte die Polizei.
Am Kremser Landesgericht musste sich der Messerliebhaber nun wegen gefährlicher Drohung verantworten. Er zeigte sich teilgeständig. Er habe zwar mit dem Messer herumgefuchtelt, da er „nicht ganz bei sich gewesen sei“. Er habe seiner Partnerin jedoch nichts tun wollen. Zur Aussage, die Messer aus dem Keller holen zu wollen, zeigte er sich geständig.
Aufbrausend
Die Frau gab an, sie habe große Angst gehabt. Er sei sehr aufbrausend. Sie und ihr Lebensgefährte seien jetzt getrennt. Die Richterin verurteilte den unbescholtenen 50-Jährigen zu drei Monaten bedingter Haft mit dreijähriger Bewährung. Der Mann nahm das Urteil an.
-Kurt Berger
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.