Landesgericht Krems
Nach Haftentlassung gleich wieder im Geschäft
Der 53-jährige Tscheche hat 30 einschlägige Vorstrafen wegen gewerbsmäßigem Diebstahl auf dem Kerbholz. Das hinderte ihn jedoch nicht daran, unmittelbar nach seiner Haftentlassung am 22. Dezember 2023 am neunten Jänner 2024 in Gmünd gleich mehrere Supermarktfilialen mit seinem Besuch zu „beehren“.
Spirituosen und Kosmetika
Einige Geschäfte suchte er gleich mehrmals am selben Tag heim und verließ diese ohne zu zahlen vorzugsweise mit Spirituosen. Aber auch Kosmetikartikel hatte er auf seiner Einkaufsliste.
Einfach an Kassa vorbei
Jedes Mal packte er seinen „Einkauf“ in eine mitgebrachte Plastiktasche und ging einfach an der Kassa vorbei hinaus.
Auf die Frage des Richters, wie lange er noch weitergemacht hätte, wenn er nicht verhaftet worden wäre, sagte der Beschuldigte: „Bis ich in Tschechien hätte Sozialhilfe beantragen können.“
Rascher Rückfall
Der rasche Rückfall wurde als Erschwernisgrund gewertet, das Geständnis als mildernd. Dennoch setzte es erneut drei Jahre Haft. Da sich die Staatsanwältin nicht äußerte, ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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