Litschau: Volksbefragung beschlossen, Uneinigkeit über Fragestellung

Mit zahlreichen wahrscheinlich rechtlich fraglichen Verrenkungen wurde die Fragestellung zur Volksbefragung rund um die Litschauer Wasserversorgungsanlage gestern von der ÖVP im Alleingang beschlossen. | Foto: privat
  • Mit zahlreichen wahrscheinlich rechtlich fraglichen Verrenkungen wurde die Fragestellung zur Volksbefragung rund um die Litschauer Wasserversorgungsanlage gestern von der ÖVP im Alleingang beschlossen.
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LITSCHAU. Gute zwei Monate und einige Anläufe, sprich Gemeinderatssitzungen, dauerte es, bis sich die Mehrheitsfraktion ÖVP in Litschau zu einer Fragestellung für die Volksbefragung zum Thema Verkauf der Wasserversorgungsanlage durchringen konnte. Alleine die Prüfung der Befürworter - 582 hatten den Initiativantrag der Opposition unterschrieben - dauerte Wochen.

Zuerst 143 ungültige Unterschriften, dann nur mehr 26

Heraus kam dabei im ersten Anlauf, dass knapp 150 Unterschriften ungültig gewesen sein sollen. Das kritisierte Eduard Waltenberger (Freier Gemeinderat, Ex-FP) kurz vor der Gemeinderatssitzung und erklärt im BB-Gespräch: "Von der Liste gestrichen worden sind ehemalige Stadträte, meine Tochter und viele andere. Das müsste ja heißen, dass diese Menschen alle außer Stande sind, ihren Namen und ihre Adresse richtig zu schreiben."

Huslich: Es ist egal ob 439 oder 556 dafür sind

Waltenbergers Protest zeigte Wirkung. Die Zahl der ungültigen Stimmen schrumpfte bis zum Abend der Gemeinderatssitzung von 143 auf 26. Dazu bei der Sitzung von der Opposition befragt, begründete Bgm. Otto Huslich den Step-back damit, er habe Rechtsauskunft eingeholt und derzufolge habe er großzügig mehr Unterschriften gelten lassen, als zu Beginn, weil es ohnehin egal sei und die Zehn-Prozent-Hürde für eine Volksbefragung ohnehin überschritten sei.

Opposition kritisiert beeinflussende Fragestellung

Die Gemeinderatssitzung hatte lediglich zwei Tagesordnungspunkte, im Zweiten sollte die Fragestellung festgelegt werden, die am Volksbefragungsblatt stehen wird. Auch hier erlebte die Opposition eine weitere Überraschung.
Noch am Morgen des 6. Mai hatten Gemeinderatsmitglieder die Sitzungsunterlagen eingesehen und den Antrag kopiert. Als Bürgermeister Huslich ihn schließlich verlas, waren einige Passagen geändert und gestrichen worden.
Seit Monaten wollte die ÖVP unter Huslich die Litschauer Wasserversorgungsanlage an die EVN verkaufen, so stand es auch in den Sitzungsunterlagen noch am Vormittag. Am Abend war davon keine Rede mehr. Die EVN tauchte namentlich nicht mehr auf.

SP-Gegenantrag von VP-Mehrheit abgeschmettert

Die Opposition unter SP-Stadtrat Gerhard Holzweber brachte zum von Otto Huslich verlesenen Fragestellungswortlaut einen Gegenantrag mit der Begründung ein, die von der ÖVP vorgelegte Fragestellung sei beeinflussend (suggestiv) und würde beim Verfassungsgerichtshof in dieser Formulierung nicht standhalten. Holzweber schlug im Gegenantrag vor, die Frage wie folgt zu formulieren: "Soll die Wasserversorgungsanlage Litschau verkauft werden? Antwortmöglichkeit: Ja oder Nein.

ÖVP im Alleingang gegen alle anderen

Daraufhin folgte eine Diskussion zwischen Huslich, Holzweber, Waltenberger und Roland Edinger über die Fragestellung, ohne eine Annäherung aneinander. Schließlich beschloss die ÖVP im Alleingang den von ihnen formulierten Antrag samt Fragestellung mit den Gegenstimmen von SP und Freien Mandataren.

Huslich: "Das sage ich Ihnen nicht!"

Holzweber wollte abschließend wissen, ob Huslich schon einen Termin für die Befragung im Auge hätte und dieser antwortete im gleichen Tonfall, der seine ganze Konversation des Abends widerspiegelte: ""Ich hätte schon einen Termin gehabt, aber den sage ich Ihnen heute nicht!"

Aufsichtsbeschwerde gegen Huslich angedroht

Nach der Sitzung kündigte Eduard Waltenberger an, eine Aufsichtsbeschwerde in die Wege zu leiten, da sich Huslich seines Erachtens bei der Fragenformulierung, aber auch beim gesamten Procerdere nicht an die gesetzlichen Bestimmungen des Landes NÖ gehalten hätte.
SP-Stadtrat Gerhard Holzweber kündigte an, die VP-Fragestellung rechtlich prüfen zu lassen.

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Am Volksbefragungszettel wird laut VP-Beschluss stehen:

"Die Wasserversorgungsanlage Litschau entspricht nicht mehr den zukünftigen gesetzlichen Anforderungen. Sie müsste daher mit hohem finanziellen Aufwand erweitert werden. Eine Alternative wäre die Übertragung von Einrichtungen der Wasserversorgungsanlage Litschau an einen Anbieter zu fixen Wasserbezugs- und Bereitstellungsgebühren. Soll die Wasserversorgungsanlage der Stadtgemeinde Litschau übertragen werden?"

Die SPÖ-Fraktion hätte folgende Formulierung gewünscht:

"Soll die Wasserversorgungsanlage Litschau verkauft werden?"

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