Bezirk Grieskirchen: Richtig Rasenmähen - Was der Nachbar darf & was nicht

Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen kann sicherlich zum Streitthema zwischen Nachbarn werden. | Foto: Kzenon/Fotolia
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BEZIRKE (jmi). In der Sommerzeit häufen sich wieder Beschwerden über Lärmbelästigungen. Schuld daran sind meist Nachbarn, die ohne Rücksicht auf andere Rasen mähen. „Grundsätzlich sollte es für ein gedeihliches Zusammenleben so sein, dass man während der üblichen Ruhezeiten keinen ungebührlichen Lärm erzeugt“, erklärt Heinz Raab von der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen-Eferding. Aber: Ungebührliche Lärmerregung kann schon vorliegen, wenn sich nur ein Nachbar gestört fühlt. Orientieren lässt es sich an diesem Pegel: Zimmerlautstärke. Generell gelten in Österreich folgende Ruhezeiten: an allen Tagen zwischen 12 und 14 Uhr, während der Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ganztägig. Was unter Lärm fällt, ebenso die vereinbarten Zeiten, legt jede Gemeinde mit einer ortspolizeilichen Verordnung fest.

"Sich gegenseitig anzeigen, tut der Nachbarschaft sicher nicht gut."

Heinz Raab

In Eferding haben Rasenmäher, Hochdruckreiniger und Modellflugkörper mit Verbrennungsmotoren an folgenden Tagen Pause: Samstag ab 18.30 Uhr sowie an Sonn- und Feiertag. "Letztes Jahr haben wir nur eine Beschwerde bezüglich Rasenmähens bekommen. In Eferding selber hält man sich an die Verordnung, es kommen generell wenig Beschwerden", erklärt Gemeindemitarbeiterin Maria Lux.
Ähnliche Situation in Grieskirchen: Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen sowie in der Mittagszeit zwischen 12 und 14 Uhr ist ortsunüblich. Die Grieskirchner halten sich daran, wie Gemeindemitarbeiter Josef Zahrhuber weiß: „Es gibt zwar immer wieder Anfragen, wenn sich jemand gestört fühlt. Dabei geht es hauptsächlich darum, was erlaubt ist und wer im Recht ist. Beschwerden sind sehr dünn gestreut.“
Beschwerden sind auch auf der Bezirkshauptmannschaft (BH) vergangenen Jahr laut Raab „an einer Hand abzählbar“.

"Zu uns kommen eher Anfragen, was ein Nachbar darf und was nicht."

Josef Zahrhuber

Was tun, wenn es beim Nachbarn laut wird? „Die meisten wissen ohnehin, dass man nicht am Sonntag Rasen mähen sollte – und auch, dass man bei einem Vergehen nicht gleich zur Polizei rennt. Wenn es regelmäßig passiert, dann ist es sinnvoll, dass man mit dem Nachbarn redet. Erst wenn dies auch nicht wirksam ist, sollte der Anruf bei der Polizei erfolgen“, so BH-Mitarbeiter Johann Em. Aber häufig liegt das Problem nicht an der Lautstärke: „Ich habe gerade so einen Fall. Ein Mann spaltete Holz und wurde wegen großen Lärms angezeigt. Ich habe mich erkundigt, und die Leute sagten, es wäre nicht laut gewesen. Dieser Fall zeigt, dass das Problem oftmals woanders liegt: im zwischenmenschlichen Bereich“, so Em. Raab plädiert ebenso auf beiderseitige Rücksichtnahme: „Wichtig ist, die Gegenseite zu betrachten. Der Nachbarschaftspflege tut es sicher nicht gut, wenn man sich gegenseitig anzeigt. Als Nachbarn muss man schließlich weiterhin miteinander auskommen. Eine Anzeige sitzt sicherlich tiefer als die Lärmbelästigung direkt.“

Zur Sache: Richtig Rasenmähen

Der Schutz vor störendem Lärm ist im Oö. Polizeistrafgesetz geregelt. Jede Gemeinde kann zeitliche und örtliche Beschränkungen von Lärm festlegen. Darunter fallen die Verwendung oder der Betrieb von:
• Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten,
• Rundfunk- und Fernsehgeräten, Lautsprechern und sonstigen Tonwiedergabegeräten,
• Modellflugkörpern, Modellbooten oder sonstigen Modellfahrzeugen.
Welche Regeln in der Heimatgemeinde festgelegt sind, erfährt man am Gemeindeamt. Auch die Infoseite des Bundeskanzleramtes enthält Zeiten vieler Gemeinden der Bezirke Grieskirchen und Eferding: help.gv.at unter der Rubrik "Leben in der Gemeinde – Oberösterreich". Hier sind neben den Regelungen zum Rasenmähen ebenso die zu sonstigen Haus- und Gartenarbeiten aufgeführt.

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