ÖAAB
Familienbonus 2020: So funktioniert's
Der Jahresbeginn ist für viele Arbeitnehmer die Zeit, in der sie ihre Arbeitnehmerveranlagung, oder besser: Lohnsteuerausgleich, machen. „Ab 2020 können sich steuerzahlende Eltern dabei den Familienbonus in der Höhe von bis zu 1.500 Euro pro Kind erstmals über die Arbeitnehmerveranlagung zurückholen."
GRIESKIRCHEN. "Das gilt für die, die den Steuerabsetzbetrag nicht schon 2019 monatlich über die Gehaltsabrechnung beim Arbeitgeber bezogen haben“, sagen die ÖAAB AK-Räte Mario Hermüller und Leopold Hofinger. „Für den Weg über die Lohn- und Gehaltsabrechnung muss man das Formular E30 beim Arbeitgeber abgeben.“ Wenn man den Familienbonus nachträglich über den Steuerausgleich geltend machen möchte, benötigt man dazu das Zusatzformular "L 1k". „Auch wenn der Familienbonus bereits über den Gehaltsweg berücksichtigt worden ist, ist er bei der Arbeitnehmerveranlagung auf der Beilage 'L 1k' unbedingt anzukreuzen. Sonst drohen Nachzahlungen“, sagt der Grieskirchner AK-Rat Leopold Hofinger.
Der Eferdinger AK-Rat Mario Hermüller informiert zudem, dass im Fall von im Jahr 2019 geänderten Familienverhältnissen, zum Beispiel aufgrund einer Trennung, die Beilage „L 1k-bF“ verwendet werden muss. Diese ist auch bei getrenntlebenden Eltern, die von der Möglichkeit einer "90-zu-zehn-Prozent-Aufteilung" Gebrauch machen möchten, zu verwenden.
„Mit dem Familienbonus wurde eine langjährige ÖAAB-Forderung erfüllt. Dieser ist ein familienpolitischer Meilenstein und eine verdiente Wertschätzung für die wertvollen Leistungen der Familien in der Gesellschaft“, sagen Hofinger und Hermüller. Nähere Informationen erhalten Sie via E-Mail sowie Telefon unter 0732 66 28 51 444.
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