Festsaison läuft auf Hochtouren

Foto: panthermedia.net/Anna Omelchenko
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BEZIRKE (fui). Die Festsaison ist hierzulande schon angelaufen, und bis in den Herbst hinein ist fast jedes Wochenende in den Bezirken Eferding und Grieskirchen ordentlich etwas los: "Das Fest" in Michaelnbach Ende Mai, das Waldfest in Waizenkirchen im Juni, im August ist in St. Agatha "Der Bär los", und in Eschenau steigt das große Zeltfest – das sind nur einige Highlights des heurigen Festkalenders.

Nicht nur die Vereine und Organsiatoren der Feste bereiten sich auf die Saison vor, sondern auch die Polizei in Grieskirchen und Eferding. "Natürlich werden die Streifen angepasst, stichprobenartig Kontrollen durchgeführt, und vereinzelt gibt es auch Schwerpunktkontrollen", erklärt Bezirkspolizeikommandant Christian Stemmer. Kontrollen gibt es zum Beispiel im Hinblick auf das Oberösterreichische Jugendschutzgesetz. Darin sind unter anderem die Ausgehzeiten und der Konsum von Alkohol und Tabak für unter 18-Jährige geregelt. Grundsätzlich gilt: Unter 14-Jährige dürfen nach 22 Uhr nur noch mit einer Begleitperson unterwegs sein. Unter 16-Jährige dürfen bis 24 Uhr alleine unterwegs sein, nach Mitternacht nur in Begleitung einer Aufsichtsperson.
Ab 16 Jahren darf geraucht und Alkohol getrunken werden. Gebrannte alkoholische Getränke, wie Schnaps oder Wodka, sind aber erst ab 18 Jahren erlaubt – das gilt auch für Mischgetränke. "Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz werden bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt, die dann auch die Strafe verhängt", so Stemmer weiter.
"Prävention ist grundsätzlich besser als die Bestrafung hinterher", meint Heinz Raab von der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen und Eferding. Festveranstalter und BH würden sehr eng zusammenarbeiten, erläutert Raab weiter: "Die Veranstalter haben selbst großes Interesse, alle Bestimmungen einzuhalten. Gleichzeitig bieten wir als Behörde Unterstützung und leisten gemeinsam mit dem Land Oberösterreich Aufklärungsarbeit." Insgesamt sei aber die Zahl der Vergehen gegen das Jugendgesetz sehr überschaubar, erklärt Raab.

"Rund um die Zeltfeste gibt es natürlich auch verstärkt Fahrzeugkontrollen. Dabei zeigt die Erfahrung, dass sich die jungen Probeführerscheinbesitzer sehr strikt an die Null-Promille-Grenze halten und beim Feiern auf Alkohol verzichten", sagt Polizeikommandant Stemmer. Zwar gebe es bei Kontrollen immer wieder Ausnahmen, aber grundsätzlich seien die jungen Autofahrer in den Bezirken recht diszipliniert.

Zur Sache

Ausweispflicht: Für Staatsbürger besteht in Österreich grundsätzlich keine Ausweispflicht. Wer aber am Abend ausgeht und Alkohol und Zigaretten konsumiert, muss einen Ausweis dabei haben. Als Altersnachweis gelten Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Schüler- oder Lehrlingsausweis, der Lichtbildausweis der Verkehrsbetriebe oder die 4youCard.
Strafbestimmungen: Werden die Jugendschutzbestimmungen missachtet, kann man ab dem 14. Lebensjahr mit einer Geldbuße bis zu 300 Euro bestraft oder zu sozialen Leistungen verpflichtet werden. Eltern, Geschäfts-, Lokal- oder Festbetreibern können sogar Strafen bis 7.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe drohen.
Ausgehzeiten: Ohne Begleitung einer Aufsichtsperson dürfen unter 14-Jährige höchstens bis 22 Uhr, unter 16-Jährige höchstens bis 24 Uhr unterwegs sein.

Foto: panthermedia.net/Anna Omelchenko
Polizeimajor Christian Stemmer. | Foto: Mittermayr/BRS
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