Für Jürgen Höckner
Kundgebung in Scharten trotz OGH-Urteils

In der Gemeinde Scharten wird nach dem OGH Urteil zu einer Solidaritätskundgebung für Jürgen Höckner aufgerufen. | Foto: BRS
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Unter dem Titel „Im Zweifelsfall für den Angeklagten“ wird am 20. November in der Gemeinde Scharten zu einer Solidaritätskundgebung für Jürgen Höckner aufgerufen. Nachdem die Nichtigkeitsbeschwerde des Ex-Bürgermeisters vom Obersten Gerichtshof abgewiesen wurde, ist das Urteil vom Oktober 2021 wegen dreifacher Vergewaltung, mehrfacher sexueller Übergriffe und Verleumdung rechtskräftig. Am 21. November entscheidet das Oberlandesgericht Linz über das Strafmaß.

SCHARTEN. Während die Organisatoren der Kundgebung von Zweifeln sprechen, war davon in der dritten Verhandlung am Landesgericht Wels, in der Jürgen Höckner zu siebeneinhalb Jahren verurteilt wurde, keine Rede. Ein sichergestelltes Taschentuch als Beweisstück wog schwer. In der Verhandlung bezeichnete der Richter die vom Angeklagten angegebene Möglichkeit, wie Spermaspuren auf das Taschentuch gelangt sein könnten, als „ konstruierte Rechtfertigung, wie ich sie noch nie gehört habe" und "an Absurdität nicht zu überbieten". Für ihn war damals der Schuldbeweis eindeutig erbracht. Auch wurde die Aussage der Ehegattin in der Urteilsverkündigung als "sehr bewusste Lüge" bezeichnet. 

Kundgebung scharf verurteilt

Die Organisatoren stehen dennoch klar auf Höckners Seite. „Wir glauben nicht, dass er es gemacht hat. Jürgen Höckner ist nie und nimmer ein Vergewaltiger“, so Peter Inzinger. Er erwartet 100 bis 200 Personen zur Solidaritäts-Kundgebung. Über ein Flugblatt wurden Schartens Gemeindebürger dazu eingeladen.

SPÖ-Frauenvorsitzende und Nationalratsabgeordnete Eva Maria Holzleitner, gebürtige Welserin, kommentierte die Einladung mit deutlichen Worten. „Ein Ex-Bürgermeister in Oberösterreich wird wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe verurteilt. Anstatt aber dem Opfer zu glauben, gehen die Verleumdungen gegen die Frau weiter. Es soll eine Kundgebung FÜR den verurteilten Vergewaltiger geben, das Urteil wird in Frage gestellt“, so die SPÖ-Frauenvorsitzende. Holzleitner ortet beim Verurteilten Null Reue oder Schuldeingeständnis. „Für das Opfer beziehungsweise für alle Opfer von Vergewaltigungen ist es ein Schlag ins Gesicht, wenn ein Täter hier nicht einsieht, inwiefern er das Leben einer Frau massiv zerstört hat.“ Sie sagt auch: „Das zeigt, mit welchen Ungeheuerlichkeiten und Missgunst Frauen nach wie vor konfrontiert sind, wenn sie ihr Recht einfordern.“

Laut Information von Heinz Raab, Leiter der Sicherheitsabteilung der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen/Eferding, liegen keine Gründe vor, die angemeldete Versammlung zu untersagen. Die Polizei ist bereits verständigt und bei der Kundgebung vor Ort.

Parteiausschluss offen

Noch vor dem dritten Verhandlungstag äußerte sich Nationalratsabgeordnete Eva Maria Holzleitner im Juli 2021 schockiert über das neuerliche Antreten von Jürgen Höckner zur Bürgermeisterwahl. „Wenn jemand wegen so schwerer Vorwürfe vor Gericht steht, habe ich es, gerade als Frauenvorsitzende, unerträglich gefunden, dass so jemand nochmals kandidiert.“ Trotz der Vorwürfe wurde Höckner mit 55,4 Prozent wiedergewählt. Nach dem - damals nicht rechtskräftigen - Schuldspruch nur eine Woche später im Oktober 2021 trat er das Amt nicht an, es kam zu einer Neuwahl. Offen ist die Frage, ob die ÖVP nach der nun rechtskräftigen Verurteilung den Ausschluss des Ex-Politikers aus der Partei beschließt.

Bleibt es bei siebeneinhalb Jahren?

Derzeit befindet sich Jürgen Höckner auf freiem Fuß. Laut Auskunft des Oberlandesgerichts Linz wird in der Berufungsverhandlung am 21. November um 9.45 Uhr das Strafmaß festgelegt. "Es kann nach der Urteilsverkündigung Wochen dauern, bis das Gericht eine Aufforderung ausspricht, eine Haft anzutreten", erklärt Höckners Rechtsanwalt Oliver Plöckinger. Wenn es soweit kommt. Er hat in der Strafberufung Gründe geltend gemacht, warum die vom Welser Landesgericht festgelegten siebeneinhalb Jahre zu hoch sind. Rechtlich könnte sich diese Strafe allerdings erhöhen, da auch die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil eingelegt hat. Das mögliche Strafmaß lag zwischen fünf und 15 Jahren.

Einziger Milderungsgrund war die bisherige Unbescholtenheit Höckners. Als erschwerend wurden unter anderem die Tatwiederholung, der lange Zeitraum und das Ausnützen eines Autoritätsverhältnisses gewertet. Bei der Verhandlung am 21. November wird es entschieden. Als rechtskräftig Verurteilter kann der ehemalige Landtagsabgeordnet die Wiederaufnahme des Strafverfahrens verlangen. Allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen, wie etwa neue Beweise oder der Nachweis, dass eine Straftat zur Verurteilung geführt hat.

In der Gemeinde Scharten wird nach dem OGH Urteil zu einer Solidaritätskundgebung für Jürgen Höckner aufgerufen. | Foto: BRS
Der Oberste Gerichtshof wies die Nichtigkeitsbeschwerde von Jürgen Höckner ab, der damit rechtskräftig wegen dreifacher Vergewaltigung, sexueller Übergriffe und Verleumdung verurteilt ist. | Foto: OÖVP
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