Obst zur freien Entnahme
Wallern – Fremdes Obst zur freien Entnahme? Wo ist es erlaubt?

- Foto: Gemeinde Wallern/Tr.
- hochgeladen von Marktgemeindeamt Wallern an der Trattnach
Im Arbeitskreis familienfreundliche Gemeinde Wallern, der mit reger Beteiligung der Bevölkerung im Vorjahr stattgefunden hat, wurde die Idee geboren, jene Bäume im Herbst zu kennzeichnen von denen das Obst auch von Nichteigentümern gesammelt und verwertet werden kann.
Nun können Besitzer von Obstbäumen an ihren Bäumen gelbe Jutebänder anbringen (werden von der Marktgemeinde zur Verfügung gestellt) und damit darauf hinweisen, dass das Obst dieser Bäume für jedermann/frau freigegeben ist.
Mit dieser Aktion soll einerseits das Eigentum geschützt bleiben. Gleichzeitig kann Obst, das nicht benötigt wird, einer entsprechenden Nutzung zur Freude jener, die keine Bäume besitzen, verwertet werden.
Bgm. Franz Kieslinger, GV Jürgen Schick und GR MMag. Ulrike Forstinger freuen sich auf eine große Inanspruchnahme des neuen Angebotes.


Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.